Montag, 22. April 2013

Ärzte und Kirchen kritisieren Entwurf für ein Sterbehilfegesetz

Der derzeit intensiv diskutierte „Gesetzentwurf zur Strafbarkeit der gewerbs­mäßigen Förderung der Selbsttötung“ ist von der Bundesärztekammer, der Deutschen Bischofskonferenz und dem Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) in einem gemeinsamen Gespräch zu Fragen der Medizinethik heute kritisiert worden. Man war sich darin einig, dass ein Verbot lediglich des gewerbsmäßigen, also gewinn­orientierten Handelns im bisherigen Gesetzentwurf zu kurz greife.

Eine solche Engführung könne den Eindruck erwecken, alle nicht kommerziellen Formen seien als legitim zugelassen. Die Beteiligten betonten außerdem, dass eine Mitwirkung von Ärzten beim Suizid dem ärztlichen Ethos widerspreche und ethisch nicht zu recht­fertigen sei. Eine rechtliche Einschränkung der Garantenpflicht des Arztes wurde zurückgewiesen.

Einig war man sich auch darin, dass die Organspende ein für viele hoffnungsstiftender Weg sei, um Leben zu retten. Die Organspende sei nach ihren gesetzlichen Voraus­setzungen und Regeln den Prinzipien der Gerechtigkeit und der Chancengleichheit bei der Organzuteilung verpflichtet.

Dass diese eingehalten würden, darüber wachten offizielle Einrichtungen und unab­hängige Stellen. Sie hätten mit verschärften Kontrollen und neuen Sicherheits­vorkehrungen auf die jüngst bekannt gewordenen Unregelmäßigkeiten bei Transplantationen in einigen wenigen Kliniken reagiert, heißt es in einer gemeinsamen Presseerklärung. Die Delegationen sprachen sich dafür aus, die Information und Aufklärung über Organspenden und Organverteilung zu intensivieren.

Quelle: Deutsches Ärzteblatt