Samstag, 18. August 2018

Verfassungsschutz: Warnung vor Kindern aus islamistischen Familien

Hans-Gerog Maaßen
Foto: Bundesinnenministerium/Sandy Thieme
Wikimedia Commons CC-.BY-SA 3.0
Christiane Jurczik

Unionspolitiker haben sich für die Überwachung von Minderjährigen aus islamistischen Familien ausgesprochen. Anlass dazu gab ihnen eine neue Analyse des Verfassungsschutzes. Darin heißt es laut Zeitungen der Funke Mediengruppe, dass die betroffenen Kinder "ein nicht unerhebliches Gefährdungspotenzial" darstellten. Es gebe Anzeichen für eine "schnellere, frühere und wahrscheinlichere Radikalisierung von Minderjährigen und jungen Erwachsenen".

Medienberichten zufolge will die Landesregierung in Düsseldorf – nach dem Vorbild Bayerns – die Altersgrenze von 14 Jahren durch den Verfassungsschutz fallen lassen.

Der Analyse zufolge würden die Kinder "von Geburt an mit einem extremistischen Weltbild erzogen, welches Gewalt an anderen legitimiert und alle nicht zur eigenen Gruppe Gehörigen herabsetzt". Die Sozialisation von Kindern durch ein islamistisches familiäres Umfeld sei "besorgniserregend und deshalb auch für den Verfassungsschutz eine Herausforderung in den nächsten Jahren", sagte Verfassungsschutzpräsident Hans-Georg Maaßen den Funke-Zeitungen.

Auch von Familien, die nicht in Kampfgebiete in Syrien und im Irak gereist sind, geht nach einer Analyse des Bundesamts für Verfassungsschutz eine Gefahr aus. Das Amt geht von einer „niedrigen dreistelligen Zahl“ solcher Familien aus – mit mehreren Hundert Kindern. Verfassungsschutz-Präsident Hans-Georg Maaßen bezeichnet deren fortwährende dschihadistische Sozialstation als „besorgniserregend“.

Der Verfassungsschutz unterscheidet zwischen drei Gruppen von Familien: Je nachdem, ob sie in Kampfgebiete ausgereist sind, in Syrien oder Irak etwa, zurückgekehrt oder aber – dritte Gruppe – sich hierzulande radikalisiert haben. Von der dritten Gruppe handelt die aktuelle Analyse des Verfassungsschutzes. Erst 2016 war das gesetzliche Mindestalter für Beobachtungen von 16 auf 14 Jahre abgesenkt worden. Trotzdem mahnt der CDU-Abgeordnete und Geheimdienst-Kontrolleur Patrick Sensburg, „auch bei Personen unter 14 Jahren gibt es in Einzelfällen den Verdacht, dass sie in die Vorbereitung erheblicher Straftaten verwickelt sein können“. 

Der Staatssekretär im Bundesinnenministerium, Stephan Mayer (CSU) sagt, auch in Deutschland habe im November/Dezember 2016 ein Zwölfjähriger einen Sprengstoffanschlag unternommen. 

Es gehe nicht um die Kriminalisierung von Minderjährigen, sondern um die Abwehr erheblicher Gefahren. Nordrhein-Westfalens Innenminister Herbert Reul (CDU) erzählt: „Die Jungen und Mädchen, die aus den Kriegsgebieten zurückkehren, haben oft Gewalt und Not erlebt, sind traumatisiert und im schlimmsten Fall auch radikalisiert. Wir müssen leider davon ausgehen, dass sie ein anderes Verhältnis zur Gewalt haben und die Hemmschwelle, Gewalt anzuwenden, geringer ist.“ Für den Parlamentarischen Staatssekretär Stephan Mayer besteht zudem ein Schutzauftrag für diese Kinder.

Mit Material aus Zeit online und nrz.de