Donnerstag, 5. Juni 2008

Österreichische Bischöfe üben massive Kritik an "Homo-Ehe"

Die Österreichische Bischofskonferenz (ÖBK) hat sich in einer Stellungnahme zum derzeit im österreichischen Parlament diskutierten Entwurf zur "zivil- und strafrechtlichen Regelung von Lebenspartnerschaften" (="Homo-Ehe") zu Wort gemeldet und den derzeitigen Entwurf abgelehnt. Wörtlich heißt es in dem Schreiben: "Das Generalsekretariat der Österreichischen Bischofskonferenz lehnt den vorliegenden Entwurf ab. Nach dem Standpunkt der katholischen Morallehre (vgl. Katechismus der Katholischen Kirche RZ 2358
und 2359) sind homosexuelle Menschen zur Keuschheit gerufen. Eine Lebenspartnerschaft, welche durch die ausdrückliche Einführung einer Treuepflicht die Sexualpartnerschaft der gleichgeschlechtlichen Lebenspartner voraussetzt, muss daher seitens der Katholischen Kirche mit aller Entschiedenheit abgelehnt werden. Darüber hinaus ist aber nach Ansicht des Generalsekretariates der Österreichischen Bischofskonferenz die Tendenz, eine gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft mit dem Institut der Ehe gleichzustellen, gesellschaftspolitisch verfehlt.
"Die Geschichte lehrt uns mehrfach, dass Gesellschaften, welche diesen Schutz von Ehe und Familie vernachlässigt haben, und zwar zugunsten einer permissiven Haltung zu allen Möglichkeiten menschlichen Zusammenlebens, auch in sexueller Hinsicht, dies mit ihrem Untergang bezahlen mussten", stellen die Bischöfe klar.

Darüber hinaus wird von der ÖBK die Forderung erhoben, "die Ehe und die Familie als Grundzelle der Gesellschaft, und damit des Staates, entsprechend zu schützen und das Institut der Ehe nicht mit anderen Instituten, welche der grundlegenden Aufgabe von Ehe und Familie nicht entsprechen, nicht gleichzusetzen". Das ganze sei weder rechtlich geboten und notwendig, wie sowohl die Bestimmungen der EMRK einerseits als auch die Judikatur des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte andererseits zeigen. "Jedenfalls muss den anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften ermöglicht werden, auf Grund einer entsprechenden Ausnahme vom Diskriminierungsverbot in den inneren Angelegenheiten weiterhin ihre Gebote und ihr Selbstverständnis leben zu können.", betonen die Bischöfe.

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