Donnerstag, 22. November 2012

Katrin Göring-Eckardt und das Lebensrecht der ungeborenen Kinder

Zumindest hinsichtlich der Lebensrechtsfrage könnte die Ernennung von Katrin Eckardt-Göring zur Bundeskanzlerkandidatin eine (geringe) Verbesserung bedeuten. Die Grünen-Politikerin hat sich in der Vergangenheit immer wieder kritisch zu Abtreibung, Präimplantationsdiagnostik usw. geäußert.

Im Jahr 2005 schrieb sie im „Rheinischen Merkur“: „Den Paragrafen 218 will ich nicht abschaffen. Hier geht es um die strafrechtlichen Folgen. Aber für mich persönlich, als Christin, kommt Abtreibung nicht infrage (25. August 2005)“. Damals debattierte ihre Partei die Forderung nach einem „Recht auf reproduktive Selbstbestimmung“ im Wahlprogramm für die Bundestagswahl. Die „reproduktive Selbstbestimmung“ sieht auch den freien Zugang zur Abtreibung vor.

Göring-Eckardt unterstrich damals auch den Wert alter und sterbender Menschen. „Johannes Paul II. hat ein Zeugnis davon gegeben, wie viel man anderen geben kann, auch wenn man krank und gebrechlich ist“, stellte sie fest. (Kath.net vom 25. August 2005).

Ende der Legislaturperiode 2005-2009 setzte sich Katrin Göring-Eckardt – inzwischen schon Bundestagsvizepräsidentin -für eine (geringfügige) Verbesserung bei den Spätabtreibungen, also die Abbrüche bis unmittelbar vor der natürlichen Geburt. Dies tat sie im Rahmen einer fraktionsübergreifenden Initiative, die sie zusammen mit der SPD- Familienpolitikerin Kers­tin Griese führte.

Im Jahr 2011 lehnte sie die Einführung der Präimplantationsdiagnostik (PID) ab. Gegenüber dem Deutschlandfunk sagte sie: „Und meine große Sorge ist, dass wir mit einer solchen Entscheidung (die eventuelle Zulassung von PID) auslösen würden, dass Menschen mit Behinderung in Deutschland immer mehr so angeschaut werden wie: Warum bist du eigentlich überhaupt auf die Welt gekommen? Dass Eltern von Kindern mit Behinderung genau diese Frage gestellt bekommen. Dazu kommt alles, was mit Schadensersatzforderungen an Ärzteschaft zu tun hat et cetera. Und das ist eben das Gegenteil einer behindertenfreundlichen Gesellschaft, und ich glaube, da haben wir etwas, was wir auslösen würden, wenn wir versuchten, aber wirklich auch nur versuchten - ich habe über die Risiken und die wenigen Erfolgsaussichten der PID auch geredet - wenn wir versuchten, den Paaren zu helfen. Und in dieser Abwägung sage ich, sollte der Gesetzgeber eher sich für den Zusammenhalt der Gesellschaft entscheiden und nicht so tun, als würden wir sozusagen auf einer kleinen Insel nur ganz wenigen Paaren helfen sollen. Das, was wir auslösen, ist eben leider weit mehr.“ (Deutschlandfunk, 7. Juli 2011)

Nach der Ernennung von Göring-Eckardt zur Bundeskanzlerkandidatin kritisierten einige Zeitungen diese Einstellung. So schrieb die „TAZ“: „Aber Katrin Göring-Eckardt hätte die Chance gehabt, ihren Aufstieg zu nutzen, um Werte, die ihr altes Leben geprägt haben, in ihr neues Leben mitzunehmen – und dadurch weibliche Biographien aufzuwerten. Stattdessen wird das, was sie sagt, und wie sie das tut, immer frömmelnder und alltagsferner. Deutlich wird das insbesondere an ihrer inzwischen radikalen Lebensschützerhaltung. Eine befruchtete Eizelle ist für sie schon Leben, Präimplantatationsdiagnostik kommt für sie damit auf keinen Fall in Frage, Abtreibung ist Tabu. Katrin Göring-Eckardt ist schon lange keine „typische Ostdeutsche“ mehr. Sie ist auch nicht „modern-feministisch“, wie sie sich selbst gern beschreibt (was auch immer man unter beidem versteht). Sie ist längst assimiliert; als Bundestagsabgeordnete hat sie Agenda 2010 samt Hartz-Gesetze abgenickt.“ (Simone Schmollack in der taz vom 12. November 2012)


Ob als Bundeskanzlerkandidatin Göring-Eckhardt tatsächlich solche Positionen öffentlich kundtut, ist allerdings äußerst  fraglich.