Montag, 2. Juli 2018

Nach Kritik an „Queerer-Erziehung“: Jurist darf nicht Verfassungsrichter werden

Der Hamburger Jura-Professor Christian Winterhoff darf nicht in Schleswig-Holstein Verfassungsrichter werden. 

Der Grund: Er hatte 2016 in einem Rechtsgutachten die sog. „Queere Erziehung“ 2016 der damals regierenden rot-grünen Landesregierung kritisiert, so die „Lübecker Nachrichten“ am 29. Juni 2018.

Im Gutachten für den Verein „Echte Toleranz“ wurden insbesondere Schulbesuche von Homosexuellen-Organisationen kritisiert, sogenannte SCHLAU-Workshops des Vereins „Schwul-lesbische-Aufklärung“. Winterhoff kam darin zu dem Schluss, dass „schulischer Unterricht mit dem Ziel, die Schüler zur – im Sinne einer Befürwortung verstandenen – Akzeptanz jeglicher Art von Sexualverhalten zu erziehen, …  verfassungswidrig“ ist.

Nun haben CDU, GRÜNE, FDP und SSW (Südschleswigscher Wählerverband) die Nominierung rückgängig gemacht.

Christian Winterhoff verteidigte erneut im Mai 2017 seine Ansichten bei einem Vortrag während des „Symposium Sexualpädagogik der Vielfalt – Kritik einer herrschenden Lehre“ des Aktionsbündnisses „Demo für Alle“. Damals untersuchte Prof. Winterhoff den umstrittenen Hessischen Lehrplan für Sexualerziehung in einem medial vielbeachteten Vortrag. 

Nachdem Winterhoff von der CDU vorgeschlagen worden war, wurde seine Nominierung nun zurückgezogen. Der Grünen-Landtagsabgeordneten Rasmus Andresen erklärte, dass der Kandidat „unter keinen Umständen mehr wählbar“ sei: „Wer sich um ein so herausragendes Amt im Land bewerbe, dürfe sich nicht im Vorfeld schon zum Sprachrohr von Menschenfeinden und Rechten machen“, so die Lübecker Nachrichten.

Der Verein „Echte Toleranz“ zeigt sich entsetzt über die Maßnahme: „Die Art, in der die schleswig-holsteinische Landespolitik gegenüber der Jurisprudenz und der Justiz hier gerade medienwirksam ein Zeichen der Abschreckung sendet, ist der eine Skandal. Der andere Skandal ist, dass die rechtswissenschaftliche Feststellung der tatsächlichen Rechtslage in Sachen staatlicher Sexualerziehung in unserem Land mittlerweile eine solche Wirkung hervorrufen kann.“

Dieser Fall zeigt, wie schnell sich Gender in Deutschland zu einer wahren Staatsdoktrin entwickelt.