Dienstag, 24. Mai 2016

Familienministerin will Jugendschutz-Gütesiegel im Internet

Um Eltern die Orientierung zu erleichtern, welche Produkte für ihre Kinder geeignet sind, plant Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) ein neues „Gütesiegel“ für Internetseiten.

Diese Information gab die Bundesministerin der Zeitung „Welt am Sonntag“.
 

Die Zeitung verwies auf ein Problem, daß viele Eltern haben, nämlich, "wie sie ihr Kind vor den Gefahren aus dem World Wide Web schützen sollen". Darauf antwortete Schwesig: "Diese Fragen stelle ich mir als Mutter eines neunjährigen Sohnes auch. Ich möchte den Kinder- und Jugendschutz modernisieren. Wir werden die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien umbauen zu einer Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz. Wir möchten ein neues Gütesiegel entwickeln, mit dem geprüfte Angebote ausgezeichnet werden können, die kinder- und jugendgerecht sind."

Dabei sollen die „Standards aus dem Offline-Bereich möglichst gut in den Online-Bereich“ übersetzt werden.

In Deutschland herrschen immer noch unterschiedliche Standrads für unterschiedliche Medien (Radio, Fernsehen, Videospiele, Internet, Druck etc.). Eine Konvergenz ist bislang nicht gelungen, was zu widersprüchlichen Regelungen in der Praxis des Jugendschutzes führt.
 

Ausnahmsweise ein vernünftiger Ansatz aus dem Schwesig-Ministerium. Manuela Schwesig hat vor wenigen Monaten ein zweites Baby bekommen, was möglicherweise ihr Verantwortungsgefühl für die moralische Gesundheit der Kinder gestärkt hat.

Ein Gütesiegel wäre natürlich immer noch zu wenig, um Kinder und Jugendliche angemessen im Internet schützen zu können. Die Bundesregierung muss nach Wegen suchen, dass Pornographie – die meist in Servern im Ausland platziert ist, nicht mehr erreichbar ist. Zudem muss sie dafür sorgen, daß die Platzierung von deutscher Werbung – davon leben diese Internetseiten – verboten wird. Diese Werbung ist schon nach heutigen Regeln fast immer illegal, denn sie ist nicht nur fast immer pornographisch, sondern in der Regel auch sittenwidrig (Pornographie, Geschlechtlichkeit mit Gewalt, unklare Beschäftigungsverhältnisse der Frauen etc.).


Das Zugänglichmachen von Pornographie an Minderjährige ist ein strafrechtlich relevanter Tatbestand. Der Staat ist dazu verpflichtet, seine Macht dagegen anzuwenden.