Dienstag, 12. Januar 2016

Deutscher Familienverband: Das ewige Märchen von 200 Fördermilliarden für Familien

(Pressemitteilung Dt. Familienverband) Rund 200 Milliarden Euro Förderung werden angeblich jedes Jahr für Familien ausgegeben. Das behauptet zumindest das Bundesfamilienministerium wieder in der aktuellen Handreichung "Die Geforderte Generation".

„Bereits 2013 nach der Gesamtevaluation der ehe- und familienbezogenen Leistungen haben wir das Ministerium auf die gravierenden Inkonsistenzen und Fehler aufmerksam gemacht“, sagt Siegfried Stresing, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Familienverbandes (DFV).

„Familien und die Öffentlichkeit dürfen nicht mit Märchen einer angeblich großzügigen Familienförderung in die Irre geführt werden. Nicht schon wieder!“, so Stresing weiter auf der heute stattfindenden Tagung „Familienpolitik und Steuerrecht“ des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge.

Wer genau nachrechnet, stellt mit Erstaunen fest, dass drei Viertel der Summe gar keine echte Familienförderung ist – und das, was Familien erhalten, haben sie auch noch zu einem großen Teil selbst über ihre Steuern finanziert. Dass dieses Märchen so beliebt ist, liegt auch daran, dass echte Familienförderung, die Umsetzung verfassungsrechtlicher Vorgaben sowie staatliche Leistungen, die anderen Politikfeldern zuzuordnen sind, völlig durcheinander gebracht werden.

Der Kinderfreibetrag zum Beispiel ist überhaupt keine Familienförderung. Es ist ein steuerrechtliches Instrument und dient dazu, das Existenzminimum von Kindern steuerfrei zu stellen. Es ist Verfassungsvorgabe. Auch das Kindergeld ist keine milde Gabe, sondern dient zuerst der Steuerrückerstattung und wird mit dem Kinderfreibetrag verrechnet. So waren von den rund 39 Mrd. Euro Kindergeld im Jahr 2013 tatsächlich nicht einmal die Hälfte Familienförderung.

Besonders dreist werden Familien bei der „beitragsfreien“ Familienversicherung hinters Licht geführt. Denn beitragsfrei sind der Ehegatte und die Kinder keinesfalls versichert. Natürlich zahlen Eltern auch auf das Existenzminimum ihrer Kinder Krankenversicherungsbeiträge. Fakt ist: In der Gesetzlichen Krankenversicherung sind auch hier Familien Nettozahler! „Bereits 2001 hat das Bundesverfassungsgericht im Pflegeversicherungsurteil entschieden, dass Eltern verfassungswidrig belastet werden, weil neben den Geldbeiträgen der gleichwertige Erziehungsbeitrag nicht berücksichtigt wird”, so Stresing. „Das Resultat ist, dass bis heute 14 Millionen Eltern mindestens 238 Euro je Kind und Monat zu viel in die Sozialversicherung einzahlen – und das zu Unrecht!“

Da sich der Gesetzgeber bis heute weigert, das entsprechende Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Beitragsgerechtigkeit in den Sozialversicherungen umzusetzen, haben der Deutsche Familienverband und der Familienbund der Katholiken die Kampagne „Wir jammern nicht, wir klagen!“ (www.elternklagen.de) ins Leben gerufen. Nach einem Urteil des Bundessozialgerichtes wurde im September 2015 der Weg zum Bundesverfassungsgericht frei. Eine entsprechende Verfassungsbeschwerde ist in Vorbereitung.