Dienstag, 16. Juni 2015

Bundesrat macht sich zum Homo-Aktivisten

(Junge Freiheit) Der Bundesrat hat sich für die Öffnung der Ehe für Homosexuelle ausgesprochen. Die Länderkammer votierte am Freitag mit der Mehrheit von SPD, Grünen und Linkspartei für die Resolution „Ehe für alle – Entschließung für eine vollständige Gleichbehandlung von gleichgeschlechtlichen Paaren“. Ein entsprechender Gesetzentwurf wurde jedoch in die Ausschüsse zurückverwiesen.

Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) zeigte sich erfreut über die Resolution. „Die Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Paare ist mit einer demokratischen Grundordnung unvereinbar“, sagte Verbandssprecher Axel Hochrein. Kritiker bezeichnete der LSVD als „homophob“. Kritik kam vom bayerischen Justizminister Winfried Bausback (CSU): „Das Institut der Ehe ist ein Wert für sich.“

CDU streitet weiter

Unterdessen geht der Streit in der CDU über das Thema in die nächste Runde. Der nordrhein-westfälische Landesvorsitzende Armin Laschet (CDU) sprach sich für die Gleichstellung homosexueller Partnerschaften aus. Dazu sollten „alle Diskriminierungstatbestände“ abgebaut werden. Dies betreffe die Grundsteuer, das Versorgungs- und Erbrecht sowie Regelungen in Pflegefällen. Kommenden Sonnabend will die CDU auf ihrem Landesparteitag in Essen über Details diskutieren.

In der Baden-Württembergischen CDU zeichnen sich hingegen Meinungsverschiedenheiten zur Frage der rechtlichen Gleichstellung Homosexueller ab. Während der Landeschef und Bundes-Vize der CDU-Sozialausschüsse, Christian Bäumler, einen Mitgliederentscheid über die Eheöffnung forderte, warnte der Chef der CDU-Landesgruppe Baden-Württemberg im Bundestag, Thomas Bareiß, vor der Gleichstellung.

CSU: Angriff auf die Ehe

(IDEA) Der bayerische Staatsminister für Justiz, Prof. Winfried Bausback (CSU), verteidigte die traditionelle Ehe. Er bestritt, dass das „Nein“ Bayerns zur „Homo-Ehe“ eine Diskriminierung darstelle. Homosexuelle Partnerschaften seien bereits weitgehend gleichgestellt. Eine Öffnung der Ehe würde Dinge gleichsetzen, die nicht gleich seien.

Bei dem Antrag gehe es vielmehr um „einen Angriff auf die Ehe als wichtiges gewachsenes Institut unserer freiheitlichen Verfassung“. Deren grundlegende Werte würden infrage gestellt.


Gleichzeitig äußerte Bausback verfassungsrechtliche Bedenken: „Wer die Ehe so öffnen will wie Sie, verändert Artikel 6 des Grundgesetzes so, dass dies nur mit einer Verfassungsänderung möglich ist.“  –  Dafür wäre eine Zweidrittel-Mehrheit in Bundestag und Bundesrat nötig.