Dienstag, 26. August 2014

Manuela Schwesigs „Kinderrechte“ sollen Elternrechte schwächen und Staatsmacht stärken

Mathias von Gersdorff

Von Zeit zu Zeit wird das Thema „Kinderrechte in die Verfassung“ hervorgeholt, ohne damit bislang Erfolg gehabt zu haben. Nun macht sich die amtierende Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) daran. Die Begründung für die Notwendigkeit gesonderter Rechte für die Kinder wird stets nach folgendem Muster gestrickt: Immer mehr Kinder werden vernachlässigt, mißhandelt und mißbraucht. Werden Kinder aus diesen Gründen der Obhut der leiblichen Eltern entzogen, kommen sie zu Pflegeeltern. Doch auch dann erlischt das Erziehungsrecht der leiblichen Eltern nicht, so daß das Kind eventuell nach einer gewissen Zeit zu ihnen zurückkehren muß, auch dann, wenn es sich bei den Pflegeeltern wohlfühlt.

Die gegenwärtige Demarche der Bundesfamilienministerin hat genau diese Situation im Auge. Geht es nach ihr, soll es Jugendämtern und Gerichten – also dem Staat – leichter gemacht werden, Kinder bei den Pflegeeltern zu belassen. Dies käme einer (weiteren) Einschränkung der Erziehungsrechte der leiblichen Eltern gleich.

Bei Schwesigs Konzept wird eines sehr deutlich: „Kinderrechte in die Verfassung“ bedeutet „weniger Elternrechte“. Beide stehen nach Auffassung von Schwesig und anderer linker Politiker in Konkurrenz.

Die Familie ist die Keimzelle der Gesellschaft

Selten erwähnen diese Politiker, daß im Grunde die Rechte des Staates über das Kind in Konkurrenz mit den Elternrechten stehen, denn „Kinderrechte“ in die Verfassung aufzunehmen bedeutet automatisch eine größere Einflußnahme des Staates auf die Belange der Kinder.

Man könnte nun einwenden, hier würde der Teufel an die Wand gemalt, denn Schwesig hätte bloß die Kinder im Blick, die mißhandelt und vernachlässigt werden. Dieser Einwand ignoriert aber die Tatsache, daß Schwesigs Aussagen und Politik systematisch gegen die traditionelle Familie gerichtet sind.  An ihren eigenen Aussagen wird überdeutlich, daß die Familienministerin den klassischen Begriff von Ehe und Familie von Herzen ablehnt. Der Gedanke, die traditionelle Familie könnte einen Vorteil gegenüber anderen Partnerschaftsformen aufweisen, ist ihr zuwider.

Das Grundgesetz fokussiert auf die Elternrechte und auf die Ehe, weil es noch davon ausgeht, daß sich die Gesellschaft aus Familien und nicht aus Individuen zusammensetzt. Die Familie ist die Keimzelle der Nation und nicht der einzelne. Aus diesem Grund darf der Staat in das Familienleben nur in Notfällen eingreifen, wie eben im Fall von Mißhandlung und Vernachlässigung.

Kommunistische Anklänge

Mit solchen Gedanken kann Manuela Schwesig offenbar nichts anfangen. Für sie ist Familie eine per Zufall zusammengewürfelte Gruppe von Menschen. Wäre das tatsächlich so, dann könnten nur einzelne Individuen Träger von Rechten und Rechtssubjekte gegenüber dem Staat sein. Nach ihrer Auffassung von „Kinderrechten“ stünden dann Eltern und Kinder äquidistant zum Staat. Ob sie eine Familie bilden oder nicht, wäre unerheblich.

Spätestens hier wird deutlich, wie stark Manuela Schwesig vom Kommunismus der DDR geprägt wurde. Im Kommunismus gibt es nur den einzelnen Menschen, der wie ein isoliertes Atom in der Gesellschaft lebt. Zwischen dem einzelnen und dem Staat gibt es keine intermediäre Organisation, vor allem keine Familie, die in irgendeiner Weise vom Staat unabhängig ist.

Mit dieser Monopolfunktion ausgestattet, ist nur der Staat für den Schutz und die Erziehung zuständig. Politiker à la Manuela Schwesig haben deshalb auch keinerlei Verständnis für die Sorgen der Eltern, die ihre Elternrechte noch ernst nehmen und gegen groteske Projekte wie den „Bildungsplan 2015“ in Baden-Württemberg protestieren. Für diese Politiker sind dies Homophobe, die fast am Rande der Legalität agieren. Für solche Politiker ist der Staat auf jeden Fall berechtigt, den einzelnen – auch die Kinder – entsprechend ihrer Staatsideologie zu formen. Gegenwärtig ist das die Gender-Theorie und das Gender-Mainstreaming.

Für Ehe und Familie eintreten ist der beste Weg

Erschütternd, daß eine Person, die offenbar überhaupt keine emotionale Beziehung zur Institution Familie empfindet, Bundesfamilienministerin sein kann. Das ist so widersinnig, wie ein Bundeswirtschaftsminister, der keinen Sinn im Recht auf Privateigentum oder ein Bundesjustizminister, der keinen Sinn in den Grundrechten sieht.

Hier sollen die Verbrechen an Kindern nicht verharmlost werden. Doch die bestehenden Gesetze sind ausreichend, um Kinder vor Mißhandlungen und Verwahrlosung zu schützen. Das Augenmerk muß ein anderes sein: Die steigende Zahl von mißhandelten Kindern ist ein Symptom der Dekadenz der Familie in Deutschland. Schwesig will dieser Dekadenz mit einer weiteren Schwächung der Eltern entgegentreten, doch genau das Gegenteil ist notwendig: Nur durch eine Stärkung der traditionellen Familie wird die Zahl der Verbrechen an Kindern sinken.

Was Deutschland wirklich braucht, sind keine linkslastig definierten „Kinderrechte“, sondern eine Stärkung der Familienkultur. Sämtliche Studien beweisen, daß Kinder am besten bei ihren Eltern aufwachsen. Studien beweisen, daß Kinder am besten in stabilen Vater-Mutter-Familien aufgehoben sind. Die Bundesregierung sollte hier ansetzen und Programme entwickeln, die das Ansehen der klassischen Ehe und Familie in der Gesellschaft erhöhen und die Bedingungen, eine traditionelle Familie zu gründen, verbessern.

Zuerst erschienen in der Jungen Freiheit am 19. August 2014