Freitag, 8. August 2014

Betreuungsgeld steigt auf 150 Euro

Zum 1. August 2013 wurde das Betreuungsgeld für Eltern eingeführt, die ihre Kinder nach Erhalt des Elterngelds zuhause betreuen. Die Leistung wird maximal 22 Monate gezahlt und betrug bisher 100 Euro monatlich. Wie bereits im Gesetz verankert, wurde der Satz nun zum 1. August 2014 um 50 Euro erhöht. Familien erhalten somit 150 Euro im Monat – bei Zwillingen 300 Euro, bei Drillingen 450 Euro.

Voraussetzung ist, dass die Eltern ihren Nachwuchs entweder selbst betreuen oder die Betreuung innerhalb ihres Familien- oder Freundeskreises privat organisieren. Auch Väter und Mütter, die eine Tagesmutter oder eine ausschließlich privat finanzierte Krippe nutzen, können Betreuungsgeld beantragen. Somit haben alle Eltern Anspruch, die ihr Kind nicht in eine öffentlich geförderte Krippe geben.


Seit der Einführung beziehen laut Statistischem Bundesamt 210.646 Familien Betreuungsgeld.

Städtische Kita und Betreuungsgeld schließen sich aus. Aber eine private Unterbringung bei einer Tagesmutter, einer Tante oder Oma sowie die Beaufsichtigung durch ein Au-pair sind in Möglich. Einen Anspruch haben ebenfalls alle Eltern, deren Kind eine private Krippe oder Eltern- Kind-Gruppe besucht. Voraussetzung: Diese Einrichtung finanziert sich ausschließlich durch Eltern oder Spenden.

Betreuungsgeld gilt als Einkommen. Es wird deshalb mit ALG II, Sozialhilfe oder Kinderzuschlag verrechnet. Eltern die Hartz IV bekommen, können zwar Betreuungsgeld beantragen,- es wird ihnen aber bei der Auszahlung von Hartz IV wieder abgezogen. Wohngeld-, BAföG- oder ALG-I-Empfänger hingegen bekommen das Betreuungsgeld zusätzlich.

Das Betreuungsgeld kann auch als zusätzliche Altersvorsorge oder für ein Bildungssparen eingesetzt werden. Eltern, die das Geld für ihr Kind anlegen werden - und zwar mindestens bis zum 14. Lebensjahr - bekommen einen sogenannten Bildungsbonus von weiteren 15 Euro im Monat. Den Bonus gibt es allerdings nur, wenn das gesamte Geld entsprechend angelegt wird.

Bayerns Familienministerin Emilia Müller sagt dazu: „Die Einführung des Betreuungsgelds war goldrichtig. So haben wir die nötige Balance zum Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz geschaffen. Denn was einem Kind gut tut, hängt maßgeblich von Alter und Entwicklung des Kindes und der jeweiligen Familiensituation ab. Viele Eltern wollen ihr Kind nicht gleich nach dem ersten Geburtstag in eine Krippe geben, sondern erst nach einigen Monaten. Das Betreuungsgeld erfüllt daher auch eine wichtige Brückenfunktion.“

Traditionell lebende Familien müssen gefördert werden. Nicht jede Frau möchte erwerbstätig sein. Die Zahlung ist eine Anerkennung der Arbeit, die Mütter und Väter leisten, wenn sie zuhause bleiben. Ein weiterer Punkt ist der psychische Faktor. Für viele Kinder ist es einfach zu früh, wenn sie schon nach wenigen Monaten von ihrer vertrauten Bezugsperson getrennt werden. Studien zeigen, dass viele Kleinkinder und Vorschulkinder unter der Berufstätigkeit der Eltern leiden.

Mit Angaben aus Kindergeld.info