Mittwoch, 8. Januar 2014

Kommentar: Sterbehilfe muss generell verboten und unter Strafe gestellt werden

Mathias von Gersdorff

Die Große Koalition erwägt, die Sterbehilfe zu regeln und will Verbote einführen.

Allerdings ist noch unklar, welche Form von Sterbehilfe verboten werden soll. Die Berichte in den Medien hierzu sind widersprüchlich.

Hermann Gröhe (CDU), der neue Bundesgesundheitsminister sprach gegenüber der „Rheinischen Post“ lediglich von einem Verbot der „gewerblichen Sterbehilfe“: "Ich wünsche mir, dass wir jede geschäftsmäßige Hilfe zur Selbsttötung unter Strafe stellen.“ . . . „Wer mit der Angst der Menschen vor dem Sterben ein Geschäft machen wolle, handele "überaus verwerflich".

Die „Frankfurter Allgemeine Zeitung berichtet am 7. Januar 2014: „Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) hatte sich am Montag für ein klares Verbot jeglicher organisierten Form der Beihilfe zur Selbsttötung ausgesprochen“.

Schon im Frühjahr 2013 wurde heftig über eine Regelung zur Sterbehilfe debattiert. Damals wollte Bundesjustizminister Sabine Leutheusser-Schnarrenberger nur die gewerbliche Sterbehilfe verbieten und ansonsten recht viele Ausnahmeregelungen einführen.

Das Gesetzesprojekt der FDP-Politikerin führte klar zu einer Teillegalisierung der Sterbehilfe und wurde entsprechend stark von Kirchen, C-Politikern und Lebensrechtlern – darunter SOS LEBEN – kritisiert. Mit Erfolg: Das Gesetzesprojekt wurde abgelehnt.

Nun droht, eine leicht verbesserte Fassung des FDP-Entwurfs durchzukommen.

Das wäre inakzeptabel und unvereinbar mit dem Recht auf Leben. Sterbehilfe muss ganz verboten werden. Es dürfen keine „Schlupflöcher“ eingeführt werden, die mit der Zeit immer mehr ausgeweitet werden würden.