Donnerstag, 9. Januar 2014

Bayerns Justizminister für die strafrechtliche Ahndung sowohl der gewerbsmäßigen als auch der organisierten Sterbehilfe

Anlässlich der aktuellen Diskussion und Medienberichterstattung zum Thema Sterbehilfe spricht sich Bayerns Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback für die strafrechtliche Ahndung sowohl der gewerbsmäßigen als auch der organisierten Sterbehilfe aus. "Das Thema berührt ganz grundsätzliche Fragen und Grundwerte in unserer humanen Gesellschaft", so Dr. Winfried Bausback.
"Das hohe Gut der freien Selbstbestimmung des Menschen darf nicht als Feigenblatt dafür herhalten, wenn Menschen Geld damit verdienen wollen, Alten oder schwer Kranken das Sterben als Dienstleistung und als vermeintlich einfachen und schnellen Ausweg anzubieten. Dem müssen wir mit den Mitteln des Strafrechts unmissverständlich entgegen treten," so der Justizminister.

"Aber wir dürfen nicht bei dem Verbot der gewerbsmäßigen Sterbehilfe stehen bleiben. Das wäre zwar ein Schritt in die richtige Richtung, aber nicht weit genug. Die Gewerbsmäßigkeit wird in der Praxis häufig schwer nachzuweisen sein und birgt die Gefahr von Schlupflöchern. Deshalb muss auch die organisierte Sterbehilfe ein Fall für den Staatsanwalt werden," sagte Dr. Bausback.

Quelle: Wochenblatt.de