Sonntag, 12. Januar 2014

Aus aktuellem Anlasss: Die katholische Kirche bekräftigt das natürliche Erziehungsrecht der Eltern

Felizitas Küble

Der Vatikan besteht auf dem natürlichen, gottgegebenen Erziehungsrecht der Eltern und bejaht es auch als Freiheitsrecht und bürgerliches Abwehrrecht gegen staatliche Anmaßungen bzw. totalitäre Tendenzen politischer Systeme.

Weltweit nehmen verhängnisvolle Bestrebungen zu, besonders im Bereich der „Europäischen Union“, die Familie an den Rand  zu drängen und staatlich zu gängeln.

Der „Griff nach den Kindern“ ist ein typisches Merkmal freiheitsfeindlicher Ideologien, erkennbar sowohl im Nationalsozialismus wie im International-Sozialismus (Kommunismus), aber durchaus auch in „modernen“ Konzepten wie dem radikalen Feminismus und diversen Anti-”Diskriminierungs”-Konzepten.

Daher gesellt sich zur braunen und roten Ausgeburt der Familienfeindlichkeit seit längerem die „lila Variante“ in Form des Feminismus, einer politisierenden Homosex-Ideologie sowie des „Genderismus“, von der EU als „Gender-Mainstreaming“ propagiert. Dabei wird die Verschiedenheit der Geschlechter letztlich geleugnet bzw. lediglich als soziologisch bedingt angesehen, nicht als natürlich vorgegeben.

Bei diesen immer mehr um sich greifenden, irrgeistigen Verstiegenheiten handelt sich  -  nach der braunen und roten   -  nun gleichsam um eine „lila“ Kriegserklärung gegen Ehe und Familie, um einen fundamentalen Angriff auf die Schöpfungsordnung und die natürlichen Lebensgesetze.

„Lufthoheit über Kinderbetten“

In diesen Zusammenhang gehört auch die entlarvende Aussage von  Olaf Scholz, damals Präsidiumsmitglied der SPD, der erklärte, man wolle durch den Ausbau der staatlichen Ganztagsbetreuung für Kleinkinder  eine “kulturelle Revolution” erreichen und die “Lufthoheit über die Kinderbetten erobern”.  (Quelle: FAZ vom 3.11.2002)  

Obwohl sich das deutsche Grundgesetz (Art. 6,2) klar zum Erziehungsrecht der Eltern bekennt, übernahmen die Bundesländer in der Nachkriegszeit im wesentlichen jene Schulzwang-Gesetze, die von der NS-Diktatur 1938 eingeführt wurden.

Infolgedessen wird die häusliche Unterrichtung der Kinder in Deutschland mit Bußgeld oder gar Gefängnishaft bestraft   - und sogar das einmalige Wegbleiben der Schüler von Sexkunde-Stunden  wird häufig juristisch geahndet.

Wo bleibt die Bildungsfreiheit?

Nicht wenige Familien sind deshalb in europäische Nachbarländer oder in die USA ausgewandert (sofern ihnen dies nicht auch noch verboten wird), weil sie ihre Kinder gerne selber unterrichten möchten, wie dies fast überall in Europa und in den Vereinigten Staaten erlaubt ist.

Diese „deutschen Merkwürdigkeiten“ fallen mittlerweile sogar der UNO auf: Verno Munoz, UNO-Sonderberichterstatter für das Recht auf Bildung, äußerte sich in seinem in Berlin veröffentlichten Bericht vom 21. Februar 2006 besorgt darüber, daß die restriktive deutsche Schulpflicht den Hausunterricht kriminalisiert und damit die Bildungsfreiheit  -  etwa durch freie Wahl von Homoschooling, “Freilernen” bzw. alternative Lernformen  – gesetzlich unterläuft bzw. verhindert.

Zu den vehementesten Verteidiger des Erziehungsrechts der Eltern gehört die katholische Kirche bzw. der Vatikan.

Als Vertreter von 1 Milliarde Katholiken sowie als Staatsgebilde ist der Vatikan nicht „nur“ eine religiöse Institution, sondern auch ein „global player“, eine einflußreiche politische Größe auf dem internationalen Parkett der Staaten und Mächte.

Elternrecht ist vom Schöpfer verliehen

Nach katholischer Auffassung, die auf dem Fundament jüdisch-christlicher Tradition erwächst, ist der Erziehungsauftrag der Eltern ein gottgegebenes Naturrecht.   

So stellt auch der „Katechismus der Katholischen Kirche“ fest: 

Der Staat hat laut KKK (Nr. 2211) die Familie in Ehren zu halten und ihre Freiheit zu schützen: 

„Die politische Gemeinschaft hat die Pflicht, die Familie in Ehren zu halten, ihr beizustehen und ihr vor allem zu gewährleisten:
–   die Freiheit, eine Familie zu gründen, Kinder zu haben und sie gemäß den eigenen moralischen und religiösen Überzeugungen zu erziehen;
–   den Schutz des Fortbestehens des Ehebandes und der Institution der Familie;
–   die Freiheit, seinen Glauben zu bekennen, weiterzugeben und die Kinder mit Hilfe der dazu notwendigen Mittel und Institutionen in diesem Glauben zu erziehen.“

Das 2. Vatikanische Konzil erklärte in der Pastoralkonstitution „Gaudium et spes“ (Kap. 52,2):  

„Die staatliche Macht möge es als ihre heilige Aufgabe betrachten, die wahre Eigenart von Ehe und Familie anzuerkennen, zu hüten und zu fördern, die öffentliche Sittlichkeit zu schützen und den Wohlstand der Familien zu begünstigen.“

Von dieser „heiligen Pflicht“ sind wir heute weit entfernt, die „staatliche Macht“ betreibt gerne das genaue Gegenteil. Dabei wird vergessen, daß „Elternrecht“ auf Erziehung wird nicht erst vom Staat „verliehen“ oder huldvoll „gewährt“ wird  –  es ist vielmehr ein unantastbares Naturrecht und zugleich ein Abwehr-Recht gegenüber staatlicher Willkür und totalitären Anmaßungen.

Christliche, jüdische und klassisch-liberale Positionen stimmen darin überein, daß der Staat nicht totalitär sein darf  –  das gilt auch und gerade für den demokratischen Staat, wenn er Rechtsstaat bleiben und nicht zur ideologischen „Demokratur“ entarten will.

Vatikanische „Charta der Familienrechte“

Um diese fatalen Tendenzen zu bekämpfen, veröffentlichte der Vatikan 1983 eine „Charta der Familienrechte“. Dort heißt es in Artikel 5:  „Weil sie ihren Kindern das Leben geschenkt haben, besitzen die Eltern  das ursprüngliche, erste und unveräußerliche Recht, sie zu erziehen;  darum müssen sie als die ersten und vorrangigen Erzieher ihrer Kinder  anerkannt werden.“   

In Abschnitt „c“ wird der Klarheit halber präzisiert: „Eltern haben das Recht auf Gewähr, daß ihre Kinder nicht gezwungen werden, Schulklassen zu besuchen, die nicht in Übereinstimmung stehen  mit ihren moralischen und religiösen Überzeugungen.“

Die katholische Kirche  betrachtet den Erziehungsauftrag der Eltern als Recht und als Pflicht zugleich. Das geht auch aus dem Kirchenrecht bzw. CIC (Kodex des Kanonischen Rechts), dem kirchlichen Gesetzbuch von 1983 hervor, in dem es in Can. 1163 heißt:

„Die Eltern haben die sehr strenge Pflicht und das erstrangige Recht, nach Kräften sowohl für die leibliche,  soziale und kulturelle als auch für die sittliche und religiöse Erziehung der Kinder zu sorgen.“

Die bedeutendste „Magna Charta des Elternrechts“ ist die päpstliche Enzyklika „Divini illius magistri“, die Papst Pius XI. 1929 veröffentlichte. Dieses päpstliche Rundschreiben befaßt sich ausführlich mit dem natürlichen und übernatürlichen (religiösen) Erziehungsauftrag der Eltern. 

Papst Pius XI. über die Erziehung

Die Lektüre dieser Enzyklika ist auch in politischer Hinsicht aufschlußreich, warnt sie doch ausdrücklich vor jenem Moloch Staat, der sich anmaßt, die Kinder ihren Eltern zu entfremden.

So heißt es in bezug auf die International-Sozialisten in Sowjetrußland (Kap. 73):

“Der für die Erziehung notwendige Einfluß der Familienwelt wird zusätzlich noch dadurch geschwächt, daß heute sich fast überall das Bestreben geltend macht, die Kinder vom zartesten Alter an unter verschiedenen Vorwänden, wirtschaftlichen im Interesse von Gewerbe und Handel oder politischen, der Familie immer mehr zu entfremden. Es gibt sogar ein Land, in dem die Kinder dem Schoße der Familie entrissen werden, um sie den sozialistischen Theorien entsprechend in Vereinen und Schulen zum Unglauben und zum Haß heranzubilden  -  oder besser gesagt: zu verbilden und zu verderben.“

Diese Kritik gilt der “roten Variante” des staatlichen Kindesentzugs. Nun zur braunen Version: Obwohl der National-Sozialismus bei Erscheinens der Enzyklika 1929  noch nicht an die Macht gelangt war, warnte die Enzyklika bereits vor dem nationalistischen Versuch, die Kinder frühzeitig zu militarisieren (Kap 49):

“Das hindert jedoch nicht, daß der Staat im Interesse einer guten Staatsverwaltung oder zum Schutz des innern und äußern Friedens jene Dinge, die zum Gemeinwohl sehr notwendig sind und besondere Eignung und Vorbereitung verlangen, sich die Errichtung und Leitung von Fachschulen für bestimmte staatliche Aufgaben und zumal für das Heer vorbehalte, sofern er nur Sorge trägt, die Rechte von Kirche und Familie in ihrem Bereich nicht zu verletzen.

Es dürfte sinnvoll sein, diese Bemerkung eigens zu wiederholen, weil in unseren Tagen (in denen ein ebenso übertriebener wie falscher Nationalismus, ein Feind des wahren Friedens und der Wohlfahrt, sich immer breiter macht) die rechten Grenzen leicht überschritten werden, indem man die sog. körperliche Ertüchtigung der männlichen Jugend (und zuweilen auch, entgegen dem Sinn der Natur, der weiblichen) in militärischer Form vorschreibt und oft noch am Tag des HERRN über Gebühr jene Zeit in Anspruch nimmt, die den religiösen Pflichten und dem Heiligtum der Familie gewidmet sein sollte.

Im übrigen beabsichtigen Wir nicht, das etwaige Gute zu tadeln, das bei solchen Methoden im Geiste der Disziplin und des sich in geordneten Grenzen haltenden Wagemutes liegt. Wir wollen bloß jede Ausschreitung brandmarken, wie z. B. den Geist der Gewalttätigkeit, der nicht mit dem Geist der Stärke noch mit der edlen soldatischen Tapferkeit zur Verteidigung des Vaterlandes und der öffentlichen Ordnung zu verwechseln ist, oder die Übertreibung des Sportes, die auch im heidnischen klassischen Altertum die Entartung und den Verfall echter körperlicher Erziehung verursachte.“

Staatliche Bevormundung der Familie

Die heutigen Fehlentwicklungen einer “Staatshoheit über die Kinderbetten”, der aufgezwungenen Sexualkunde, des Mißtrauens gegenüber den Eltern, der familienfeindlichen Politik, der staatlichen Bevormundung bei gleichzeitiger Benachteiligung der Familien  kommen nicht von ungefähr, sondern aus dem gottlosen Ungeist des Sozialismus roter oder brauner Färbung. 

Wie man sieht: der Schoß ist fruchtbar noch, aus dem das kroch  – und es kriechen immer weitere ideologische Mißgeburten daraus. Jene gefährliche Mentalität versteckt sich heute lediglich unter einem anderen Mäntelchen (Anti-Diskriminierung, Genderismus, Feminismus, Totschlagvokabel “Phobie”).

Man denke auch an die zunehmende Homosexualisierung in Medien, Gesetzgebung und Öffentlichkeit   –  all dies zeugt  von derselben Familienfeindlichkeit  -  sei diese nun braun, rot, grün oder violett gefärbt.  

Die katholische Kirche bleibt sich konsequent treu, wenn sie das Hoheitsrecht der Eltern auf Erziehung ihrer Kinder vehement verteidigt. Aufschlußreich ist hierbei etwa die „Erklärung des Päpstlichen Rates für die Familie“ von 1996.

Kennzeichnend ist vor allem jener Abschnitt, in dem es heißt, daß auch die Katechese (also die kirchliche Glaubensunterweisung) kein Vorwand sein dürfe, um das natürliche Vorrecht der Eltern auf Sexualerziehung ihrer Kinder zu unterlaufen. Dies zeigt, daß die Kirche das Elternrecht konsequent e r n s t nimmt. Es heißt in dem erwähnten vatikanischen Dokument nämlich: Couple photo - ADJ

“Doch auch die Katechese wäre im Unrecht, wenn die untrennbare Einheit von Religion und Moral als Vorwand benützt würde, um in die religiöse Unterweisung diejenigen geschlechtlichen, biologischen und emotionalen Informationen einzubeziehen, welche die Eltern aufgrund ihrer eigenen, klugen Entscheidung zu Hause erteilen sollten.“

Abschließend einige kompakte Leitsätze aus der päpstlichen Erziehungs-Enzyklika von 1929:

Kap. 32: „Die Familie hat unmittelbar vom Schöpfer den Auftrag und daher auch das Recht, ihre Nachkommenschaft zu erziehen, ein unveräußerliches Recht, weil unzertrennlich verbunden mit strengster Verpflichtung, ein Recht, das jedwedem Recht der Volksgemeinschaft und des Staates vorausgeht  -  und darum ein unverletzbares Recht gegenüber jeglicher irdischen Macht.“

Kap. 35: „In diesem Punkte ist das allgemeine Wertempfinden des Menschengeschlechts derart einheitlich, daß sich jene zu ihm in offenen Widerspruch setzen, die zu behaupten wagen, die Nachkommenschaft gehöre eher dem Staat als der Familie an und der Staat habe ein unbedingtes Anrecht auf die Erziehung. Hinfällig ist sodann der von ihnen dafür angeführte Grund, der Mensch komme als Bürger zur Welt und gehöre darum in erster Linie dem Staat. Sie bedenken nicht, daß der Mensch erst da sein muß,, bevor er Bürger sein kann; das Dasein hat er aber nicht vom Staat, sondern von den Eltern.“

Kap. 36: „Ferner ist zu beachten, dass die Erziehungspflicht der Familie nicht allein die religiöse und sittliche, sondern auch die körperliche und staatsbürgerliche Erziehung umfaßt, hauptsächlich sofern letztere zu Religion und Sittlichkeit in Beziehung steht.“ 

Kap. 38: „Die Geschichte ist Zeuge, wie in den gegenwärtigen Zeiten die vom Schöpfer der Familie verliehenen Rechte von Seiten des Staates verletzt wurden und verletzt werden, aber ebenso glänzend beweist sie, daß die Kirche sie stets geschützt und verteidigt hat.“

Felizitas Küble ist Leiterin des KOMM-MIT-Verlags und des Christoferuswerks in Münster.

Dieser Beitrag wurde zuerst in "Christliches Forum" veröffentlicht