Montag, 2. Dezember 2013

GroKo: Künftig Strafen für Freier von Zwangsprostituierten

(Kultur und Medien Online) Obwohl nicht im Koalitionsvertrag konkret festgelegt, beabsichtigen Union und SPD Freier von Zwangsprostituierten zu bestrafen.

Annette  Widmann-Mauz (CDU), stellvertretende Bundesvorsitzende der Frauen-Union und geschäftsführende  parlamentarische Staatssekretärin im Bundesgesundheitsministerium, erklärte gegenüber der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“, eine „Erlaubnispflicht für Bordellbetriebe“ sowie die Bestrafung der Freier von Zwangsprostituierten sei vorgesehen.

Ebenso sollen besonders menschenverachtende Praktiken verboten werden.

Diese Vorhaben bleiben weit hinter den Forderung eines Appells gegen Prostitution der Zeitschrift Emma und Alice Schwarzer. Letztere fordert eine Generalrevision des rot-grünen Gesetzes von 2002.

Allerdings ist Schwarzer dagegen, Prostitution als sittenwidrig zu definieren. An dieser Stelle wird deutlich, wie defizitär ihre Kritik an der Prostitution und an dem Prostitutionsgesetz von 2002 ist.

Die baden-württembergische Landesvorsitzende der Grünen, Thekla Walker,  forderte ein eigenes Gewerberecht für Bordellbetriebe. Außerdem solle Prostitution künftig erst vom 21. Lebensjahr an erlaubt werden, so die FAZ am 2. Dezember 2013.