Mittwoch, 20. November 2013

Koalitionsverhandlungen: Union und SPD wollen Bestrafung der Freier

Prostitution: In den Verhandlungen vom 19. November 2013 hat der Arbeitskreis „Frauen und Innen“ die Bestrafung der Freier beschlossen, die "wissentlich und willentlich die Zwangslage der Opfer von Menschenhandel und Zwangsprostitution ausnutzen", so eine Bericht von "Emma".

Wie diese Ausnutzung festgestellt werden soll, ist allerdings noch unklar. Die „Zwangsprostitution“ ist sehr schwer zu beweisen.

Aufgrund dieser Tatsache wir in Finnland die Bestrafung aller Freier diskutiert. Nur so würde Prostitution verschwinden.

Ebenfalls soll es einfacher werden, Menschenhändler zu verurteilen. Bislang war für eine Verurteilung die Aussage eines Opfer, also einer Prostituierten, notwendig. Da diese meist in totaler Abhängigkeit und Zwang leben, hat sich kaum eine Frau zu diesem Schritt getraut.

Die "ordnungsbehördlichen Kontrollmöglichkeiten" sollen verbessert werden. Hier ist die Zeitschrift „Emma“ skeptisch, denn ihrer Meinung nach sind die Ordnungsämter „dem (semi)kriminellen Milieu von Menschenhändlern, Zuhältern und Bordellbetreibern alles andere als gewachsen“. Nur die Polizei hat die nötige Durchsetzungskraft, so „Emma“.

Generell soll das Prostitutionsgesetz der rot-grünen Bundesregierung aus dem Jahr 2002 umfassend überarbeitet werden.