Dienstag, 22. Oktober 2013

Europa-Parlament lehnt Pro-Abtreibungs-Entschließung ab/Vorlage muss neu verhandelt werden

Sieg für das Recht auf Leben der ungeborenen Kinder: Die Mehrheit der Europa-Abgeordneten lehnte eine Entschließung zur Förderung von Abtreibung am 22. Oktober 2013 ab, so dass es nicht zu einer Abstimmung kam.

Das Papier wurde zur Neu-Verhandlung in den Frauenausschuss des Europa-Parlaments zurück verwiesen.

Die Hauptforderung der gescheiterten Entschließung strebte die Einführung eines europaweiten „Rechts auf Abtreibung“ an.

Im Vorfeld der Abstimmung wurden diverse Proteste organisiert, insbesondere von den Organisatoren und Teilnehmern des europäischen Bürgerbegehrens „One-of-Us“. Am 21. Oktober fand ebenso eine Demonstration vor dem Europa-Parlament in Straßburg statt mit Vertretern von "Familien-Schutz" (Hedwig Freifrau von Beverfoerde) - diese Vereinigung hatte zum Protest aufgerufen -,  SOS LEBEN (DVCK), Christdemokraten für das Leben, Durckblick e.V. (Embryonenoffensive), Lebenszentrum München, Christoferus-Werk, Aktion Lebensrecht für Alle (ALFA), Federation Pro Europa Christiana (FPEC) und weitere.

Zahlreiche Abgeordnete der Volkspartei (Christdemokraten), wie etwa Bernd Posselt, Martin Kastler, Peter Liese, Christa Klaß, Angelika Niebler und der Slowakin Anna Záborská, hatten ihre Ablehnung lange vor der Abstimmung angekündigt.

Gegen die Entschließung hatte sich im Vorfeld auch die (katholische) Bischofskommission in der EU gewandt. Sie warf dem Parlament vor, seine Kompetenzen zu überschreiten. In vielen Mitgliedsstaaten der EU seien Schwangerschaftsabbrüche illegal: „Im Hinblick auf die Menschenwürde und aus der Überzeugung des absoluten Rechts auf Leben ist Abtreibung gesetzlich verboten. Die Europäische Union muss dies respektieren und darf es nicht durch Entscheidungen, die nicht in ihren Kompetenzbereich fallen, zu unterlaufen versuchen.“

Der 40 Seiten lange "Bericht A7-0306/2013 über sexuelle und reproduktive Gesundheit und die damit verbundenen Rechte (2013/2040(INI))" – im Allgemeinen Estrela-Bericht genannt - ging von der Erwägungen aus, dass der Widerstand gegen Abtreibung in Europa und weltweit zugenommen hätte und dass der Zugang zum Schwangerschaftsabbruch noch in drei Mitgliedstaaten (Irland, Malta und Polen) verboten sei.

In anderen Mitgliedstaaten sei Schwangerschaftsabbruch zwar weiterhin erlaubt, werde jedoch durch "Hindernisse, wie die missbräuchlichen Inanspruchnahme der Verweigerung aus Gewissensgründen des medizinischen Personals", obligatorischer Wartefristen und "voreingenommener Beratung" immer schwerer zugänglich.

Der Bericht forderte zudem eine Bestands- und Finanzierungsgarantie für Abtreibungsorganisationen.

Wann die Entschließung erneut dem Parlament vorgelegt wird, hängt von der Verhandlungen im entsprechenden Ausschuss ab.