Dienstag, 17. September 2013

Renate Künast: Staat soll Kirche durch finanzielle Sanktionen zur vollen Aufklärung von Missbrauchsfällen zwingen (Dokumentation, Zitat vom 13. März 2010)

Foto: Harald Krichel/Wiki
Leipzig (ots) - Der Staat sollte gegenüber der katholischen Kirche auch zu finanziellen Sanktionen greifen, sollte sich die Amtskirche nicht zur voll umfassenden öffentlichen Aufdeckung der Missbrauchs-Vorkommnisse bereiterklären. In diesem Zusammenhang nannte die Grünen-Fraktionschefin im Bundestag, 

Renate Künast, in einem Gespräch mit der aktuellen Ausgabe der "Leipziger Volkszeitung" (www.lvz-online.de) die Zuschüsse des Staates zu kirchlichen Schulen als denkbares Sanktionsmittel. Der Staat müsse die Kirche "politisch zwingen, überall aufzuklären", sagte Künast. "Ich erwarte von der katholischen Kirche, Vorbild zu werden im Umgang mit Kindern, mit kleinen Kindern, mit den Ihnen Schutzbefohlenen. Sonst haben wir demnächst am Ende sogar eine Debatte über private und kirchliche Schulen." Deshalb erwarte sie von der Kirche "einen schriftlichen öffentlich zugänglichen Bericht".

Sie selbst stehe "fassungslos davor, dass die Kirche im Augenblick nicht in der Lage zu sein scheint, einfach klar zu sagen, wann immer es Gerüchte oder Verdächtigungen oder Angaben von Kindern gibt, wir geben es raus". Die Kirche müsse rasch einen schlüssigen Verhaltenskodex erarbeiten. Alle Missbrauchs-Informationen müssten in Zukunft immer an dritte unabhängige Personen weitergereicht werden. "Die können es dann weitergeben an die Polizei. Dort haben die Kinder und Eltern Ansprechpartner, wo sie keine Angst vor der Reaktion haben müssen", meinte die Grünen-Politikerin. "Ich erwarte, dass die Kirche sich nicht auf Verjährungsfristen bei der Entschädigung beruft, sondern einen Fonds einrichtet, der dann von einigen Personen bearbeitet wird, wo man sich Geld für Therapien aber auch Schmerzensgeld holen kann. Ich erwarte von der katholischen Kirche, dass sie sich am eigenen Schopf aus dem Sumpf zieht und am Ende ein Vorbild ist."

Bei den staatlichen Sanktionsmechanismen gegen die Kirche käme die Verweigerung bei der Abführung der Kirchensteuer aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht in Frage. "Das werden sie gar nicht so schnell los." Sie denke vielmehr an die staatlichen Hilfsgelder für kirchliche Schulen. Hier müsse vor einer staatlichen Leistung immer gefragt werden: "Habt ihr einen Kodex und entsprechende Regeln? Habt ihr unabhängige Dritte, Ombudsfrauen oder -männer, um Fälle von Misshandlungen, auch von sexualer Gewalt adäquat zu bearbeiten? Das muss in Zukunft eine Mindestanforderung an jede Schule sein." Wer sich nicht bewege, sollte es mit einer Sanktion zu tun bekommen.