Samstag, 17. August 2013

Wann wird endlich das Erziehungsrecht der Eltern respektiert? Wieder Zwangsmaßnahmen gegen Eltern eines Kindes, das Sexkunde ablehnt

(Mathias Ebert in Christliches Forum) Melitta wohnt mit ihren Eltern bei Meschede, sie hat 7 Geschwister und besucht die 4. Klasse der Grundschule in Eslohe/Reiste. Von den Lehrern dieser Schule wird sie stets wegen ihres auffallend positiven Verhaltens gelobt. Als jedoch der Sexualkundeunterricht in ihrer Grundschule eingeführt wird, verlässt Melitta M. den Unterricht, da sie sich bei diesem Thema nicht mehr wohl fühlt.

Dass ihr Verhalten nur nachvollziehbar ist, zeigen übrigens die jüngsten Vorfälle aus Borken, wo am 27.6.2013 acht Schüler der 6. Schulklasse kollabierten, als man ihnen Abbildungen von Geschlechtsorganen vorlegte.

Melitta wurde schließlich, nach einem Gespräch mit der Schulleitung, von der Rektorin und einer weiteren Lehrerin, gewaltsam ins Klassenzimmer gezogen und musste wegen ihres Wiederstandes den Rest der Stunde im Lehrerzimmer absitzen.

In Anbetracht der Tatsache, dass wir an deutschen Schulen mittlerweile Alternativ-Unterricht für konfessionslose Kinder und an vielen Schulen sogar Islamunterricht für muslimische Schüler anbieten, um möglichst tolerant zu wirken, ist diese intolerante und von unseren Gesetzgebern vorgegebene Vorgehensweise nicht nachvollziehbar.

Schlimmer noch: Da dem Schulamt nämlich die Stunde im Lehrerzimmer sowie eine weitere Sexualkundestunde als Fehlstunden gemeldet wurden, kam die Maschinerie der Behörden in Gang: Nach einem Bußgeldbescheid mit folgender Zahlungsverweigerung von Melittas Eltern folgte eine Anklage vor Gericht, dann der Besuch des Gerichtsvollziehers und schließlich die Weiterleitung ans Oberlandesgericht, wo sich die Eltern nicht mehr selber verteidigen durften.
Nach einer weiteren, letztmaligen Zahlungsaufforderung, wurde Melittas Vater Eugen M. 

Schließlich mitgeteilt, dass sowohl ihm, als auch seiner Ehefrau Luise, für einen Tag Erzwingungshaft angeordnet wird und sie sich bitte freiwillig bei der zuständigen Justizvollzugsanstalt melden mögen.

Da Eugen M. von seiner Unschuld überzeugt war, kam er dem nicht nach und wurde daraufhin von Justizvollzugsbeamten abgeführt und schließlich inhaftiert. Seine schwangere Ehefrau Luise bekam das gleiche Urteil und es bleibt abzuwarten, wie die Behörden, aufgrund ihrer Schwangerschaft weiter verfahren werden.