Samstag, 24. August 2013

Straffreiheit für Sex mit Kindern: “Spiegel”-Verkehrtes anno 1970

Felizitas Küble (Leiterin des Christoferuswerks in Münster)

Pädosexuelle Tendenzen im Gefolge der 68er Revolte

Der “Spiegel”, seit jeher  d a s  “Enthüllungsmagazin” der Nation, gehört selber mal genauer unter die Lupe genommen.

Das linke Hamburger Politblatt jahrzehntelang kriminellen Pädosex verharmlost oder prominente Kinderschänder gar verherrlicht.

Den Startschuß für diese verhängnisvollen Bestrebungen, Kindesmißbrauch legalisieren zu wollen, gab zweifellos die 68er Kulturrevolution und ihre damit verbundene sog. “sexuelle Befreiung”, die teils auch sexuelle Handlungen von Erwachsenen mit Kindern einbezog – oder Sexualität “vor” Kindern (zB. Intimverkehr der Eltern vor den eigenen Sprößlingen).

Beides (Sex mit und Sex “vor” Kindern) war und ist rechtswidrig, ja mit Recht strafbar. Doch damals wollte man die “bürgerlichen Regeln” brechen und das Strafrecht liberalisieren. Tatsächlich wurde auch das Sexualrecht weitgehend “entschärft”, zB. die Pornografie legalisiert.

Doch damit nicht genug, wollten die besonders revolutionär Gestimmten weitergehen und auch den Pädosexuellen (die im Volksmund als “Kinderschänder” bezeichnet werden) zu ihrem vermeintlichen Recht verhelfen.

Ein typisches Beispiel dafür, wie diese Tendenzen pseudowissenschaftlich begünstigt wurden, lieferte das Nachrichtenmagazin “Der Spiegel” in einem Interview vom 24.8.1970 mit den parlamentarischen Staatssekretär Dr. Alfons Bayerl, einem bayerischen SPD-Politiker, der die unter der sozialliberalen Regierung Brand forcierte Liberalisierung des Sexualstrafrechts wesentlich mitgestaltete.

Doch wie sich aus dem Wortwechsel ergibt, positionierte sich der “Spiegel” hierbei im Sinne der “sexuellen Revolution” sogar noch deutlich links von Bayerl.

Im Laufe des Gesprächs kommt die Redaktion auch auf eine denkbare Strafrechtsreform beim Mißbrauchs-Paragraphen 176 zu sprechen.

Schon die Sprachregelung der  ersten diesbezüglichen “Spiegel”-Frage läßt tief blicken: “Gewaltlose sexuelle Handlungen an Kindern sollen auch in Zukunft mit Freiheitsstrafen bis zu zehn Jahren geahndet werden können. Entspricht dieser Strafrahmen moderner wissenschaftlicher Erkenntnis über den Schaden, den diese Kinder tatsächlich erleiden?”
Die Antwort des sozialdemokratischen Politikers:
 
“Wir haben leider viel zuwenig wissenschaftliche Erkenntnisse, ob überhaupt und welchen Schaden Kinder davontragen. Wenn die Sexologen und andere Wissenschaftler in den nächsten Jahren mehr und bessere empirische Daten liefern, sind wir gern bereit, das Gesetz wieder zu ändern.”

Der “Spiegel” bleibt weiter am Ball und behauptet munter drauflos:
“Einige Daten liegen ja immerhin schon vor. Wir denken da an den Tübinger Medizinprofessor Reinhard Lempp, der aufgrund einer Untersuchungsreihe an 97 Kindern zu folgender Feststellung gekommen ist:

“Die selbstverständliche Annahme einer seelischen Schädigung der Kinder durch sexuelle Delikte geht in Wirklichkeit auf eine tradierte besondere Tabuierung des Sexuellen überhaupt zurück und auf die bemerkenswerte Überbewertung der Verwerflichkeit sexueller Handlungen außerhalb ehelicher Beziehungen … Allein über solche sexuellen Dinge vor einem Kreis erwachsener Menschen reden zu müssen belastet solche Kinder mehr als die Tat selbst, ja, es belastet die Kinder oft ganz allein.”

Immerhin stellt der Staatssekretär klar, daß jene Studie wohl doch auf dünner Basis beruht: “97 Kinder sind noch nicht sehr viel.” 

Trotzdem stimmt er grundsätzlich zu: “Aber ich bin derselben Ansicht: Solange unsere Gesellschaft die Sexualität noch so tabuiert, wird das allein schon immer einen Schaden bei den Kindern hervorrufen. Sie werden ja so erzogen, im Elternhaus, in der Schule, in ihrer ganzen Umgebung.”

Demnach entsteht der seelische Schaden bei Kindern weniger durch die Untat selber, sondern angeblich durch die “Tabus” der Gesellschaft, die solche Verbrechen allerdings zu Recht nicht duldet.

Nach so viel grünem Licht bohrt der “Spiegel” unermüdlich weiter:
“Sollte der Gesetzgeber nicht eher darauf hinwirken, diese Tabuierung abzubauen, statt sie gesetzlich zu zementieren”Darauf Bayerl: “Man kann mit dem Gesetz nicht positiv erzieherisch einwirken. Dafür ist das Strafrecht weiß Gott ein untaugliches Mittel. 

Verhängnisvoll sind für das Kind die vielen Vernehmungen bei Polizei und Gericht. Wie hoch wir den Strafrahmen ansetzen, spielt dabei überhaupt keine Rolle.”

Schaden entsteht nicht durch den Täter, sondern durchs Strafrecht…

Also für das Kind ist in dieser schrägen Logik offenbar nicht das Mißbrauchsverbrechen “verhängnisvoll”, sondern die “Vernehmungen” im Falle einer Ahnung des Täters.

Für die Spiegel-Redaktion ist hier ein Faß aufgemacht, in dem gerne weiter gerührt wird, denn als nächstes wird der damalige Rechtsschutz für Minderjährige infrage gestellt:

“Im Bewußtsein der Gesellschaft ist aber eine hohe Strafdrohung ein Indiz, daß etwas als ganz besonders verwerflich gilt. Wer sexuelle Handlungen an abhängigen 14- bis 21jährigen vornimmt  -  Lehrer an Schülern etwa, Geistliche an Konfirmanden, Vorgesetzte an Untergebenen – , soll mit Freiheitsentzug bis zu fünf Jahren bestraft werden. Haben Sie hier Forschungsergebnisse, die eine besondere Schutzbedürftigkeit nahelegen?”

Der Staatssekretär widersteht dem in der Fragestellungen liegenden Trend zunächst einigermaßen:

“Nein, auch nicht. Aber wir wollen Erwachsene hindern, manipulierend in die sexuelle Entwicklung der Kinder einzugreifen. Die Kinder sollen auch im sexuellen Bereich echte Partnerschaftsverhältnisse erfahren. Bei Autoritätspersonen ist das doch durchweg nicht der Fall.”

“Wenigstens die Altersgrenze herabsetzen…”

Doch der “Spiegel” bleibt hartnäckig am Ball  – und zwar am falschen, indem er weiter bohrt: “Müßte man nicht wenigstens die Altersgrenze herabsetzen, den Schutz auf 14- bis 16-jährige beschränken, wie es auch eine westdeutsche Professoren-Runde in einem Alternativ-Entwurf vorgeschlagen hat”

Bayerl widerspricht: “Fänden Sie es gut und richtig, daß ein 17jähriges Mädchen, das zur Erziehung in einem Heim untergebracht ist oder zur Ausbildung bei einem Lehrherrn, ständig sexuell belästigt wird?”

Auch hier beschwichtigt das Hamburger Blatt erneut und ignoriert dabei das Machtgefälle zwischen Vorgesetzten und Untergebenen mit einer dummdreisten Behauptung: “Der Schaden, der bei diesem Mädchen entsteht, kann doch nicht größer sein, als wenn Hausverwalter oder Gesellen zudringlich werden.”

 Der Staatssekretär entgegnet erneut:

“Wir wollen die Freiheit im sexuellen Verhalten schützen. Ein unabhängiges 17jähriges Mädchen tut es im Einverständnis. In einem Abhängigkeitsverhältnis braucht die Autoritätsperson keine Gewalt anzuwenden, sondern macht sich das Mädchen aufgrund der autoritären Stellung gefügig.”

Doch der “Spiegel” ist nicht zu bremsen: “Auch innerhalb von Abhängigkeitsverhältnissen gibt es einverständliche sexuelle Beziehungen. Die würden auch unter die Pönalisierung fallen.”

Bayerl stellt klar: “Wenn es um eine 16- bis 21jährige geht, nur “unter Mißbrauch der Abhängigkeit”.”

Straffreiheit für Pornos an Jugendliche

Als nächstes kümmert sich der “Spiegel” darum, den damals noch geltenden Jugendschutz vor Pornografie infrage zu stellen:

“Für Erwachsene soll  -  seit langem überfällig  -  die Pornographie künftig freigegeben werden. Warum aber soll weiterhin jemand bestraft werden, der Jugendlichen unter 18 Jahren Pornos verschafft? Aus geschmacklichen Gründen? Oder haben Sie Beweismaterial dafür, daß Pornographie auf Jugendliche schädlich wirkt?”

Nachdem der Staatssekretär einräumt, er habe (angeblich) keine Kenntnis von Beweismaterial, bleibt der “Spiegel” unerbittlich am Ball:

“Nach den bislang vorliegenden Untersuchungen spricht überhaupt nichts für schädliche Wirkungen auf Jugendliche. Vor allem hat man ausgeschlossen, daß Pornographie zu unkontrolliertem Sexualverhalten verleite und daß sie die Triebrichtung beeinflusse, wie früher angenommen wurde.”

Bayerl bemerkt war noch: “Ich sehe nicht recht ein, was für die Freigabe spricht”, doch der “Spiegel” nimmt ihn mit seiner weiteren Fragestellung derart in die Zange, daß ihm die argumentative Puste ausgeht:

Frage des “Spiegel”: “Nach Paragraph 184 soll mit maximal einem Jahr Freiheitsstrafe bestraft werden, wer einem Kind Pornos zugänglich macht. Nach Paragraph 176 Absatz 5 Ziffer 3 soll dieselbe Handlung drei Jahre Freiheit kosten, wenn sich der Erwachsene dabei sexuell erregt — was das Kind gar nicht bemerken muß und für den Grad der Einwirkung auf das Kind auch keinen Unterschied macht. Was soll hier eigentlich dreimal so hoch bestraft werden, die sexuelle Erregung des Erwachsenen?”

Bayerls entgegenkommende Antwort:

“Kein vernünftiger Richter wird den Strafrahmen dann ausschöpfen. Aber ich stimme Ihnen zu. Tatsächlich würden wir mit diesem Tatbestand wieder die wollüstige Absicht pönalisieren, was wir auf keinen Fall wollen. Man muß beim 176 den ausnehmen, der vorzeigt und sich selber erregen will, ohne daß das Kind davon Kenntnis erlangt.”

Das Interview verdeutlicht, wie zielstrebig die “Spiegel”-Redaktion sogar den SPD-Politiker vor sich hertreibt und ihn in die gewünschte Richtung lenkt  – und zwar zu Lasten des Schutzes für Kinder und Minderjährige.