Sonntag, 9. Juni 2013

Deutscher Bundestag verabschiedet Gesetz zum Ausbau der Hilfen fuer Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt

Der Bundestag hat das Gesetz zur "vertraulichen Geburt" beschlossen. Die Neuregelung soll die umstrittenen Babyklappen langfristig überflüssig machen, in der Mütter ihr Neugeborenes anonym abgeben können. 

Der Gesetzentwurf, dem die Abgeordneten jetzt mehrheitlich zugestimmt haben, soll es Schwangeren in Notlagen ermöglichen, ihr Kind im Krankenhaus in einer sogenannten "vertraulichen Geburt" auf die Welt zu bringen und trotzdem vorerst anonym zu bleiben. Die Personendaten der Mutter werden zwar gespeichert, bleiben jedoch mindestens bis zum 16. Geburtstag des Kindes unter Verschluss. Dann haben die Kinder das Recht, die Identität ihrer Mutter zu erfahren. Die Mutter kann der Herausgabe der Daten zwar widersprechen - aber dann entscheidet ein Richter über den Wunsch des Kindes.

Der Bundesrat muss dem Gesetz noch zustimmen. Trotz Kritik an einzelnen Regelungen hatte die Länderkammer bereits Anfang Mai Unterstützung für das Vorhaben signalisiert. Die Neuregelung soll zum 1. Mai 2014 in Kraft treten. Sämtliche Kosten, die den Krankenhäusern und Trägern wegen medizinischer Hilfe und Bürokratie entstehen, übernimmt der Bund.

Die "vertrauliche Geburt" soll überforderten oder anderweitig in Schwierigkeiten geratenen Müttern eine Alternative zur Babyklappe bieten. Kinder, die dort abgelegt werden, haben nämlich keinerlei Chance, später etwas über ihre Herkunft zu erfahren. Dennoch bleiben die umstrittenen Babyklappen zumindest vorerst erhalten.

In Deutschland werden jährlich etwa 100 Kinder in Babyklappen abgelegt oder anonym an eine Hilfsperson übergeben. Dazu kommen jedes Jahr mehr als 20 Fälle, in denen ein Baby unmittelbar nach der Geburt ausgesetzt oder getötet wird. Allerdings dürfte die Dunkelziffer höher sein, da es keine offizielle Statistik gibt. Immer wieder werden Babyleichen gefunden.

Die Abstimmung über den von Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) vorgelegten Gesetzentwurf musste mehrfach verschoben werden. Die Parteien, besonders ihre eigene, hatten Klärungsbedarf angemeldet: Es ging um eine heikle Abwägung zweier Rechtsgüter: Ist die Rettung eines Neugeborenen, das Recht auf Leben, höher zu bewerten, als das im Grundgesetz geschützte Recht des Säuglings auf Kenntnis seiner Abstammung? Ministerin Schröder sprach nach der Verabschiedung des Gesetzes von einem "Zeichen der Geschlossenheit für die Schutzbedürftigen in unserem Land".

Quelle: Deuitsche Welle