Mittwoch, 17. April 2013

Unterschriftensammlung für Europäische Bürgerinitiative "One of Us"

Am 8. Januar wurde offizielle die Sammlung von Unterschriften für die Europäische Bürgerinitiative "One of Us" gestartet. Dabei geht es um den rechtlichen "Schutz der Würde, des Rechts auf Leben, und der Unversehrtheit jeder menschlichen Person vom Zeitpunkt der Empfängnis an in jenen Kompetenzbereichen der EU, für die ein solcher Rechtsschutz von Bedeutung sein könnte."

Wichtigstes Ziel der Initiative ist: "Die Würde des menschlichen Embryos muss geachtet, und seine Unversehrtheit sichergestellt werden." Dies gehe aus der jüngsten Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) im Patentrechtsstreit zwischen dem Stammzellenforscher Oliver Brüstle und der Umweltorganisation Greenpeace hervor. In dem Urteil wird der Embryo als erste Stufe der Entwicklung jedes Menschen anerkannt. "Die EU möge daher, um die Kohärenz ihrer Politik in allen Bereichen, in denen das Leben des menschlichen Embryos auf dem Spiel steht, sicherzustellen, der Finanzierung aller Aktivitäten (insbesondere in den Bereichen Forschung, Entwicklungspolitik und öffentliche Gesundheit), die die Zerstörung menschlicher Embryonen voraussetzen, unterbinden", heißt es im zu unterzeichnenden Initiativentext.

Bitte folgen Sie diesen Link, um an der Aktion teilzunehmen
 
Nach Ansicht der Initiatoren ist eine Veränderung der EU Haushaltsordnung, in der die Ausgaben der Europäischen Union geregelt sind, der geeignete Weg um die neue Regelung gesetzlich zu verankern. "Das Verbot der finanziellen Förderung solcher Aktivitäten wäre ein entscheidender Beitrag zur Einheitlichkeit der Politik der verschiedenen europäischen Institutionen", heißt es auf der Webseite der Initiative unter www.oneofus.eu/de mit Blick auf die Finanzierung der umstrittenen embryonalen Stammzellforschung und der Subventionierung von Organisationen und Programmen, die unter dem Stichwort "reproduktive Gesundheit" für Abtreibungen werben oder diese gar organisieren.

Eine Million Unterschriften aus sieben EU-Mitgliedsstaaten notwendig.