Montag, 4. März 2013

EAK betont die bleibende Bedeutung von Ehe und Familie und die Notwendigkeit des staatlichen Schutzes

Anläßlich des jüngsten Urteils des Bundesverfassungsgerichtes zur „Sukzessiv-Adoption“ und der aktuellen Debatte um die Gleichstellung homosexueller Lebenspartnerschaften mit der Ehe erklärt der Bundesvorsitzende des Evangelischen Arbeitskreises der CDU/CSU (EAK), der CDU-Bundestagsabgeordnete Thomas Rachel: 

„Ehe und Familie sind und bleiben Fundament unserer Gesellschaft. Vater und Mutter sind die prägenden Personen beim Heranwachsen und in der Erziehung von Kindern. Die Perspektive lebenslanger Verbindlichkeit in Ehe und Familie bietet Kindern Treue und Geborgenheit sowie unterschiedliche geschlechtliche Bezugspunkte.

Dieser Sachverhalt bleibt auch nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur „Sukzessivadoption“ bei gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften gültig.

Unser Grundgesetz schützt nicht eine bestimmte Lebensweise, sondern schützt Ehe und Familie, weil aus ihnen Kindern hervorgehen können. Sie sichern die Lebens- und Zukunftsfähigkeit unserer Gesellschaft.

Nach Auffassung von uns Christdemokraten ist es deshalb angemessen und richtig, Ehe, Familie und die Förderung der Kinder in den Mittelpunkt zu stellen.

Worum es anderen geht, wird beim Beschluss der „Grünen Jugend“ sichtbar, wenn sie schreiben: „Wir stehen für die Überwindung der Ehe. Ja, wir wollen die Ehe abschaffen.“

Als CDU/CSU wollen wir im Gegenteil diejenigen unterstützen, die ihr Leben in Ehe und Familie gemeinsam führen möchten. Sie haben unsere Unterstützung und die Förderung des Staates verdient.

Als EAK achten und wertschätzen wir darüber hinaus auch andere Formen verantwortlichen und dauerhaften familiären bzw. partnerschaftlichen Zusammenlebens. Wir sprechen uns deshalb auch klar und deutlich gegen jede Form der Diskriminierung von homosexuellen Menschen aus.

Überall dort, wo die höchste Rechtsprechung in unserem Land präzise Vorgaben macht, sind diese vom Gesetzgeber korrekt umzusetzen. Allerdings bleibt es in unserer staatlichen Ordnung Aufgabe des Gesetzgebers über gesellschaftliche und politische Grundsatzfragen in differenzierter und umfassender Weise zu diskutieren und zu entscheiden.“