Mittwoch, 20. März 2013

Das Jugendschutzgesetz und das Internet

Wie leicht es ist an Alkohol, Tabak und Waffen durch das Internet zu kommen, darüber berichtete "Die Welt" am 04. März. 2013. 

Ein Reporter der „Welt am Sonntag“ ging mit dem E-Mail-Account eines zwölfjährigen Mädchens und einer Privatadresse auf eine Einkaufstour durch das Internet. Problemlos lieferten die Versandhändler Alkohol, darunter hochprozentigen Gin und Wodka, sowie stangenweise Zigaretten. Ebenso fanden brutale Spielfilme und schamlose DVDs, mit einer Altersbeschränkung ab 16 Jahren, den Weg zu der erfundenen zwölfjährigen Kundin. Sogar eine Softairpistole wurde über Amazons Internetmarktplatz Marketplace geliefert.

Der Präsident des Deutschen Kinderschutzbundes, Heinz Hilgers, fordert ein Versandhandelsverbot für Alkohol und Tabakwaren. Er verlangt eine Erhöhung der Bußgelder von 50.000 Euro auf zukünftig 100.000 Euro.

Das Jugendschutzgesetz aus dem Jahr 1951 wurde zuletzt 2002 überarbeitet und müsse, aufgrund dieser Ergebnisse, dringend reformiert werden.