Montag, 7. Januar 2013

Der deutsche Gebührenirrsinn: Rundfunkgebühr wird zur Rundfunksteuer

Christiane Jurczik

Ab dem 01.01.2013 steht die größte Finanzreform bevor, die das duale Rundfunksystem in Deutschland je in seiner Geschichte gesehen hat: die Haushaltsabgabe kommt. Jeder „Inhaber“ einer Wohnung muss jeden Monat 17,98 Euro Rundfunkbeitrag zahlen, ob sein Heim Strom hat oder nicht, ob dort ein Radio, Fernseher oder PC mit Internetanschluss stehen oder nicht, und sogar dann, wenn die Bewohner blind oder taub sind.

Eine neue Zwangsabgabe, die in ihrer Form zutiefst undemokratisch ist.

Experten schätzen, dass ARD und ZDF durch die neue Gebühr pro Jahr 1,3 bis 1,6 Milliarden Gebühren mehr einnehmen dürften – insgesamt also um die neun Milliarden Euro!

Bisher meldeten nur die wenigsten ihren Fernseher aus Protest gegen das schlechte Programm ab. Doch entscheidend war immer, dass es zumindest die Option gab, dies zu tun.

Ein Grundprinzip in unserer freiheitlichen Grundordnung, welches von einer untergeordneten Behörde einfach so übergangen wird. Und es kommt noch schlimmer: Der neue Beitragsservice startet mit einem tiefen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht von über 80 Millionen Deutschen. Wie „Finanztest" in der aktuellen Ausgabe berichtet, scannt die Behörde rechtzeitig zum Start alte GEZ-Daten mit allen aktuellen Registern der Meldebehörden ab.

Datenschutz, Unschuldsvermutung? Fehlanzeige! 40 Millionen Haushalte gelten plötzlich als Gebührenpreller.

Damit hat die GEZ, bzw. der Beitragsservice, mehr Kompetenzen als deutsche Strafverfolgungsbehörden. Bei der Rasterfahndung zur Terrorbekämpfung ist ein kompletter Abgleich von Meldedaten zum Beispiel nicht möglich.

Ist eine Befreiung möglich?

Eine Befreiung ist auch weiterhin möglich. Wer Sozialhilfe, Arbeitslosengeld II oder Ausbildungsförderung wie Bafög und Ausbildungsgeld erhält, wird davon befreit – allerdings nur auf Antrag!

Eine Einschränkung gibt es aber für Blinde oder stark Sehbehinderte, Gehörlose sowie schwer behinderte Menschen: Sie sind künftig nicht mehr grundsätzlich befreit. Sie müssen einen ermäßigten Beitrag von einem Drittel der regulären Gebühr (5,99 Euro im Monat) zahlen, sofern sie sich dies leisten können. Insbesondere dieser Punkt sorgte für immensen Unmut. Zwar haben sich die Intendanten von ARD, ZDF und Deutschlandradio offenbar darauf verständigt, Bewohner von Pflegeheimen künftig doch nicht einzeln zur Kasse zu bitten, doch die sozialen Härten bleiben nach wie vor bestehen.

Für die Mehrheit der Menschen mit Behinderungen bedeutet der neue GEZ-Rundfunkbeitrag jedoch weiterhin eine deutliche Verschlechterung. Bisher waren sie von den Gebühren befreit – als Ausgleich für ihre Behinderung. Jetzt soll der seit Jahren bewährte, behinderungsspezifische Nachteilsausgleich wegfallen. „Der Sozialverband Deutschland lehnt die Abschaffung des Nachteilsausgleiches zulasten behinderter Menschen ab und fordert, weiterhin alle behinderten Menschen vom Rundfunkbeitrag zu befreien“, erklärte Veronica Sina vom Sozialverband Deutschland (SoVD).

Zur Information: Der Gesamtetat des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie lag im Jahr 2011 bei circa sechs Milliarden Euro. Wir geben für unser Fernsehen also drei Milliarden mehr aus als für Forschung und Wirtschaftsförderung zusammen.

Was machen ARD und ZDF mit diesen Geldbergen? Immer wieder weist man zum Beispiel in Mainz auf teure Fußballrechte hin, die man „im Interesse der Gebührenzahler“ erwerben müsse. Abgesehen davon, dass es dem Zuschauer ohnehin völlig egal ist, ob ein Spiel auf Sat.1 oder ZDF übertragen wird, wird das Argument zum Witz, wenn man die Zahlen in der Relation sieht. Für die neu erworbenen Champions League-Rechte zahlt das ZDF zum Beispiel rund 50 Millionen Euro pro Jahr – das ist ungefähr ein halbes Prozent des Gebührenaufkommens.

Wo die restlichen 8,95 Milliarden bleiben, erfährt der Zuschauer nicht.

Gegen diese „Zwangsabgabe“ wehren sich Bürger, Vereine und Einzelhandelsverbände auf verschiedenen Internetforen, die mit erheblichen Mehrkosten rechnen.

Auch eine erste Klage läuft. Jurist Ermano Geuer geht vor das Bayerische Verfassungsgericht: Der Rundfunkbeitrag sei gar kein Beitrag, sondern eine Zwangssteuer, berichtet Bild.de.

Wer nicht zahlt, macht sich nicht strafbar. Es droht jedoch ein Mahnverfahren, der Gerichtsvollzieher treibt ausstehende Beiträge ein. Hausbesuche von GEZ-Mitarbeitern wird es aber nicht mehr geben.

Mit der Einführung der Rundfunkbeitrage machen sich Politik und staatliche Medien in ihrer Gier nach immer Mehr, ihrem negativen Image, alle Ehre!