Freitag, 7. Dezember 2012

Sterbehilfe: Leutheusser-Schnarrenberger lehnt Antrag des CDU-Bundesparteitages ab

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hat die Forderung des CDU-Parteitags nach einem Verbot jeglicher Form organisierter Beilhilfe zur Selbsttötung abgelehnt. „Die FDP will, dass die Kommerzialisierung von Sterbehilfe kriminalisiert wird, nicht der ehrenamtliche Helfer in einer extrem schwierigen Lebenssituation“, sagte die Ministerin der Die Welt vom Donnerstag.

„Selbstbestimmung spielt auch für uns Liberale eine zentrale Rolle, wenn es um die ethisch besonders sensible Frage des Suizides geht. Im Koalitionsvertrag ist ausdrücklich verabredet, nur die auf Gewinn zielende Sterbehilfe zu verbieten“, fügte die FDP-Politikerin hinzu. „Den Beschluss, das geplante Verbot auszuweiten, lehnt die FDP ab.“
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Die Ministerin hatte einen Gesetzentwurf vorgelegt, der zwar die gewerbsmäßige, auf Gewinnerzielung abzielende Suizidbeihilfe verbieten soll. Angehörige oder andere dem Suizidwilligen nahestehende Personen sollen sich aber nicht strafbar machen, wenn sie nur Teilnehmer an der Tat sind und selbst nicht gewerbsmäßig handeln. Diesen Entwurf hat das Bundeskabinett bereits gebilligt.

Der CDU-Parteitag hatte dagegen am Mittwochmorgen ein Verbot jeglicher Form organisierter Suizidbeihilfe beschlossen. In einem am Mittwoch in Hannover mit großer Mehrheit verabschiedeten Antrag sprachen sich die Delegierten dafür aus, künftig auch die „unentgeltliche, aber geschäftsmäßig erbrachte Hilfeleistung zur Selbsttötung“ unter Strafe zu stellen. Dafür solle sich die Unions-Bundestagsfraktion einsetzen.

Ursprünglich hatten die Initiatoren des Antrags durchsetzen wollen, dass die Änderungen noch ins laufende Gesetzgebungsverfahren eingearbeitet werden. Gewerbsmäßige Suizidhilfe sei besonders verwerflich, „weil mit der Not todkranker Menschen Profite erzielt werden sollten“, heißt es in dem Antrag.

Quelle: Deutsches Ärzteblatt vom 5. Dezember 2012