Dienstag, 11. Dezember 2012

Neue Studie zu anonymen Geburten: Anonyme Geburten verringern erheblich Kindstötungen

Seit 2001 gibt es in Österreich die gesetzliche anonyme Geburt, zu der es eine neue Studie mit erfreulichen Zahlen, gibt.

Dieses Gesetz erlaubt Frauen in anerkannten Notsituationen eine anonyme und kostenfreie Geburt in einem Krankenhaus, ohne dass von Sicherheitsbehörden Erhebungen gegen sie durchgeführt werden.

Jetzt haben Forscher der Medizinischen Universität in Wien nachgerechnet: Gab es vor mehr als zehn Jahren noch durchschnittlich sieben Tötungen auf hunderttausend Geburten, so waren es im vergangenen Jahrzehnt drei.

Gleichzeitig belegt diese Studie, dass die Zahl von Kindstötungen in den ersten 24 Stunden nach der Geburt um mehr als die Hälfte zurückgegangen ist.

In Finnland oder Schweden gibt es entsprechende Statistiken, aber kein ähnliches Gesetz. Dort sind die Zahlen im selben Zeitraum auch nicht gesunken.
Leider gibt es solche Gesetze in nur wenigen europäischen Ländern, wie Frankreich oder Italien.

Eine schöne Vorstellung wäre es, dieses Modell auch in Deutschland einzuführen. Zwar sind die Zahlen (noch) gering, aber ein Menschenleben ist eben nicht in Zahlen zu werten.

In Deutschland gelten andere Gesetze

Hier gibt es Babyklappen, die zwar geduldet werden, aber offiziell als rechtswidrig gelten. Pro Jahr kommt es zu 30 bis 40 anonymen Entbindungen. Dagegen werden jedes Jahr nur zwei bis drei Neugeborene „abgelegt“. Scheinbar sind Babyklappen keine ausreichende Hilfe für verzweifelte Schwangere.

Desweiteren fehlen bundesweite Zahlen über Neugeborenentötungen, weil diese nicht als eigenständiges Vergehen gelten. Vereinzelte Krankenhäuser arrangieren anonyme Geburten – aber nach diesen ermittelt die Polizei.