Donnerstag, 13. Dezember 2012

Initiative „Solidarität statt Selbsttötung“: Expertenausschuss offenbart ungeeigneten Gesetzentwurf zum § 217 StGB

Wahre Absichten der Justizministerin sind nun klar/Öffentlicher Druck nimmt zu.

Presseerklärung der Initiative „Solidarität statt Selbsttötung“

(Östringen) Der Druck auf die Bundesregierung, ihren umstrittenen Gesetzentwurf zur Sterbehilfe zu verschärfen, nimmt zu. Die Bundesärztekammer (BÄK) und die Deutsche Hospiz Stiftung forderten am Mittwoch in Berlin, jede Form der organisierten Sterbehilfe unter Strafe zu stellen.

Die gestrige Sitzung des Rechtsausschusses des Bundestags zum neuen § 217 StGB „Entwurf eines Gesetzes zur Strafbarkeit der gewerbsmäßigen Förderung der Selbsttötung“ offenbarte die mutmaßlichen Absichten der Justizministerin, aber auch eklatante Missstände in der parlamentarischen Kultur.

Thomas Schührer, Initiator von „Solidarität statt Selbsttötung“ kommentiert das Ergebnis der Sitzung: „Der Gesetzentwurf zum § 217 StGB gehört in den Aktenvernichter. Es bedarf dringend eines Alternativentwurfs, der das Vertrauen der Menschen in ihre Ärzte und Angehörigen sichert.“ Obwohl es um nicht weniger als den drohenden Dammbruch des ärztlichen Berufsethos und der Rechtskultur unseres Landes geht, waren bei der Sitzung mit dem entlarvenden Titel „Förderung der Selbsttötung“ gerade einmal acht der 37 Rechtsausschussmitglieder des Deutschen Bundestages anwesend.

Der Brisanz bewusst waren sich offenbar nur die geladenen Experten, welche überwiegend vor dem Gesetzentwurf und seinen unabsehbaren Langzeitwirkungen warnten. So mahnte die Bundesärztekammer (BÄK) an, dass der Entwurf in seiner derzeitigen Form zugleich der Einstieg in den ärztlich assistierten Suizid ist. Dies aber lehnen die Ärzte strikt ab.

Die Anhörung offenbarte zum einen die fragwürdige Arbeitsmoral und Prioritätensetzung der Abgeordneten angesichts gesellschaftsverändernder Gesetzesvorlagen. Zugleich wurde aber auch einmal mehr deutlich, dass das mit Hochdruck betriebene Gesetzgebungsverfahren der außerordentlichen Bedeutung des Gesetzes nicht gerecht wird. Denn für jeden einzelnen Menschen und für die Gesellschaft insgesamt ist die Frage der aktiven Beihilfe zum Suizid anstelle gelebter und staatlich geförderter Solidarität nachhaltig schicksalhaft.

Der Titel der Sitzung „Förderung der Selbsttötung“ lässt die  Absicht der Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) vermuten, den Suizid als normale und vielleicht sogar wünschenswerte Form des Sterbens dem natürlichen Tod vorzuziehen. Dies deckt sich mit ihrer scharfen Forderung nach Akzeptanz „ehrenamtlicher Sterbehelfer“.

Jedenfalls bleibt der Eindruck, Frau Leutheusser-Schnarrenberger wollte im Galopp und ohne ausreichende öffentliche Debatte ein hoch brisantes Gesetz durchpeitschen. Das zunehmende mediale Interesse, die immer stärker werdenden politischen Aktivitäten und ein wachsender außerparlamentarischer Widerstand zeigen, dass dieser Plan gescheitert ist.

Durchblick e.V., V.i.S.d.P. Thomas Schührer
Weinbergstr. 22, 76646 Östringen