Donnerstag, 13. Dezember 2012

Heftige Kritik von Juristen am Entwurf des Sterbehilfegesetzes

Presseerklärung der "Juristen-Vereinigung  Lebensrecht"

In einem Schreiben an den Vorsitzenden der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag, Volker Kauder, hat der Vorsitzende der Juristen-Vereinigung Lebensrecht eV. , Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht a.D. Bernward Büchner, die parlamentarische Behandlung des Entwurfs der Bundesregierung eines Sterbehilfegesetzes scharf kritisiert.   

Büchner äußerte sich in dem Schreiben  „entsetzt und fassungslos“ darüber, wie dieser Gesetzentwurf im Bundestag „durchgepeitscht“ werden solle:

„Am 29. November erfolgte in Form einer Nacht- und Nebelaktion innerhalb von Minuten die erste Lesung und nach der Weihnachtspause soll das Gesetz bereits Ende Januar verabschiedet werden.“

Dieses Schnellverfahren in einer Angelegenheit von Leben und Tod sei „eines demokratischen Rechtsstaats absolut unwürdig.“

Der JVL-Vorsitzende appellierte deshalb an Kauder, für eine dem Ernst dieses Themas angemessene Behandlung im Parlament zu sorgen. Dazu gehöre selbstverständlich auch, dass für Abstimmungen über diese den Schutz der Menschenwürde und des Lebens betreffende Materie sich ein Fraktionszwang verbiete.

„Der Gesetzentwurf der Bundesregierung“, so Büchner, „gibt vor, die gewerbsmäßige Förderung der Selbsttötung strafrechtlich verbieten zu wollen, die es in Deutschland jedoch gar nicht gibt. In Wirklichkeit läuft der Entwurf darauf hinaus, der Sterbehilfe den Weg zu ebnen.“

Abgeordnete, die sich dem christlichen Menschenbild verpflichtet wissen, könnten dem niemals zustimmen.

Büchner erwartet deshalb von den Unionsabgeordneten, dass sie „zu einer solchen Legalisierung der Sterbehilfe klar und eindeutig nein sagen und dies auch mit einem entsprechenden Alternativentwurf zum Ausdruck bringen.“

Eine besondere Gefahr für das menschliche Leben, welcher der Staat aufgrund seiner Schutzpflicht wirksam begegnen müsse, geht nach Auffassung der Juristen-Vereinigung Lebensrecht nicht nur von einer gewerbsmäßigen, sondern von jeder organisierten Beihilfe zur Selbsttötung aus.

Deshalb habe die Vereinigung bereits im Juni ein strafrechtliches Verbot zumindest einer solchen Form der Beihilfe gefordert, abgesehen vom standesrechtlichen Verbot des ärztlich assistierten Suizids.