Donnerstag, 13. Dezember 2012

Dauerstreitthema Schulpflicht/SPD fordert: Sport- und Schwimmunterricht ist für alle Kinder essentiell- ob christlich, muslimisch oder ungetauft

Erneut ist Streit um die Teilnahme von Muslimen am Schwimmunterricht entbrannt, nun in Frankfurt am Main. Viele muslimische Eltern schicken ihre Kinder – Mädchen und Buben – nicht zum Unterricht aus Glaubensgründen.

Die SPD-Fraktion im Frankfurter Römer fordert ein strengeres Eingreifen gegen diese Form des Schulschwänzens und vermutet, dass Eltern gezielt zu diesem Verhalten ermutig werden: „Einige muslimische Vereine versuchen nach wie vor, ihre Mitglieder in Richtung Befreiung vom Sport- und Schwimmunterricht und Klassenfahrten ihrer Kinder zu beraten. Wir lehnen diese Haltung strikt ab und bestehen auf der Schulpflicht in allen Fächern für alle Kinder, unabhängig von ihrem Glauben oder Geschlecht“, betonte der integrationspolitische Sprecher der SPD-Fraktion im Römer, Turgut Yüksel.

Das Magistrat soll nach dem Wunsch der SPD berichten, wie viele Anträge auf Unterrichtsbefreiung gestellt und genehmigt wurden. Die SPD vermutet darüber hinaus eine hohe Dunkelziffer.

Um die Muslimen zu animieren, am Schwimmunterricht teilzunehmen, sollen Aufklärungskampagnen stattfinden: „Wer Bescheid weiß, fällt auf die Argumentation der Hardliner nicht so leicht herein“, so die Frankfurter SPD.

Das Schwänzen des Schwimmunterrichts ist ein Dauerthema bei den Gerichten. Stets haben sie gegen die Interessen der muslimischen Eltern geurteilt.

Ende September 2012 waren ein muslimisches Mädchen und seine Eltern aus Frankfurt am Main mit dem Versuch gescheitert, die Schülerin gerichtlich vom Schwimmunterricht befreien zu lassen.

Der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel wies damals die Berufung einer heute zwölfjährigen Gymnasiastin ab. Die Familie war der Ansicht, dass die Frankfurter Schule das Mädchen nicht zu den gemischtgeschlechtlichen Schwimmstunden ihrer fünften Klasse hätte schicken dürfen. Das Mädchen hatte vor Gericht gesagt, ihr islamischer Glaube verbiete, sich vor Jungen oder Männern in Badekleidung zu zeigen.

Im Rechtsstreit verwies das Land Hessen auf den im Grundgesetz verankerten staatlichen Erziehungsauftrag. Die Schülerin könne sich zwar auf ihre Religionsfreiheit und die Eltern auf ihr Erziehungsrecht berufen, mit dem Tragen des Burkinis werde den religiösen Belangen indes ausreichend Rechnung getragen.Religionsfreiheit muss teilweise zurücktreten

Schule finde nun mal nicht im isolierten Raum statt, hieß es. Auch im normalen Alltag müsse die Schülerin mal leichter bekleidete Menschen ertragen. Außerdem würden auch andere muslimische Mädchen am Gymnasium einen Burkini tragen.

Das Gericht gab dieser Argumentation Recht. Die Religionsfreiheit müsse hier teilweise zurücktreten. Die Eltern und die Schülerin hätten sich Deutschland als Lebensmittelpunkt ausgesucht. Da sei es hinzunehmen, dass die Schülerin im Schwimmunterricht auch nackte Oberkörper von Jungen sieh

Das Bundesverfassungsgericht habe zudem in mehreren Entscheidungen klargestellt, dass der staatliche Erziehungsauftrag dem Vermitteln von sozialer Kompetenz im Umgang mit Andersdenkenden dient. Dem dürfe sich auch die Schülerin nicht entziehen.

Zu ähnlichen Auseinandersetzungen kommt es in den Gerichten mit christlichen Eltern doch hinsichtlich der Teilnahme am Sexualkundeunterricht.

Die Gegner des Sexualkundeunterrichts berufen sich nicht nur auf die Religionsfreiheit, sondern auch auf das vorrangige Erziehungsrecht der Eltern. Dieses Recht ist in Deutschland vom Grundgesetz geschützt (Art 6 II Satz 1 GG).

Dennoch kann es kaum angewendet werden, weil staatlicherseits auf eine äußerst strenge Anwendung der Schulpflicht gepocht wird.

In keinem anderen europäischen Land herrscht eine so rigide Schulpflicht wie in Deutschland. Vielen Eltern bleibt nur die Auswanderung übrig.

Diese Situation ist inakzeptabel. Die Eltern sind vor dem Staat die ersten Erziehungsberechtigte. Dieses Recht muss der Staat respektieren. Der Staat darf sich nicht anmaßen - wie das in Deutschland der Fall ist – dieses Recht drastisch zu beschneiden und Kindern selbst Erziehungsinhalte aufzwingen, die höchst umstritten sind, wie beispielsweise die Sexualerziehung. Dass sich viele Eltern deshalb ungerecht behandelt fühlen, ist nur gerechtfertigt. Die Politik Muss endlich den Eltern entgegenkommen, die mehr Freiheit für die Erziehung ihrer Kinder fordern.