Mittwoch, 5. Dezember 2012

CDU-Bundesparteitag 2012 stimmt gegen unentgeltliche Sterbehilfe ab/Keine Impulse für einen besseren Schutz der Kinder im Mutterleib

Die Medien nahmen kaum Notiz eines erfolgreichen Antrages beim Bundesparteitag der CDU, der neben der gewerbsmäßigen, auch die unentgeltliche Sterbehilfe ablehnt.

Wie die „Ostthüringer“ Zeitung in ihrer Online-Ausgabe vom 5. Dezember 2012 berichtete, sprach sich eine große Mehrheit der Delegierten dafür aus, künftig auch die unentgeltliche, aber geschäftsmäßig erbrachte Hilfeleistung zur Selbsttötung unter Strafe zu stellen.


Im Vorfeld des Bundesparteitages haben sich etliche Lebensrechtsorganisationen gegen den im Bundestag eingebrachten Gesetzentwurf geäußert, darunter SOS LEBEN, Christoferuswerk (Felizitas Küble), Initiative „Nie Wieder!“ (Günther Annen), „Christdemokraten für das Leben (CDL)“, Aktion „Solidarität statt Selbsttötung“ von Durchblick e.V. und andere.

Die Aktion „SOS LEBEN“ sammelte zudem Unterschriften für einen Appell an den Bundesparteitag, in welchem ein größeres Engagement für das Lebensrecht der ungeborenen Kinder seitens der CDU gefordert wurde. Die unterschriebenen Appelle wurden an das Büro des Fraktionsvorsitzenden der CDU/CSU im Bundestag, Volker Kauder, geschickt. Das Büro Kauder reagierte mit einem sehr positiven Brief, doch leider gab es in dieser Hinsicht keine Impulse aus dem Bundesparteitag in Hannover (Bericht folgt). 

Der Beschluss des Bundesparteitages zur Sterbehilfe ist erfreulich. Nach Angaben von Patientenschutzorganisationen gibt es zudem auch Organisationen, die ehrenamtlich Sterbehilfe anbieten. Auf diese bezieht sich die Forderung des CDU-Parteitags.

Das von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) im Bundestag vorgelegte Gesetzentwurf verbietet nur die gewerbsmäßige, also kommerzielle Sterbehilfe. Straffrei bleiben dagegen Angehörige und andere nahestehende Menschen.

Kirchen, Ärzteschaft und CSU übten heftige Kritik am Entwurf der Bundesjustizministerin.