Dienstag, 27. November 2012

Pressemeldung der Initiative "Nie Wieder!": Wird in Deutschland die „gemeinnützige“ Hilfe beim Selbstmord bald straffrei sein?

Am kommenden Donnerstag, dem 29. November 2012, soll im Bundestag in erster Lesung über den von Justizministerin Frau Leutheusser-Schnarrenberger eingebrachten Gesetzesentwurf zur „Gewerbsmäßigen Förderung der Selbsttötung“ beraten werden.

Dieser Gesetzesvorschlag sieht vor, daß die Hilfe zum „gewerbsmäßigen Suizid/Selbsttötung“ unter Strafe gestellt wird, nicht hingegen die Beihilfe zum „nicht gewerbsmäßigen Suizid/Selbsttötung“, durchgeführt von Angehörigen oder nahestehenden Personen wie Ärzte, Krankenhauspersonal, Verwandte, Bekannte usw. Allein in Deutschland sehen jährlich etwa 100.000 Bürger keinen anderen Ausweg und versuchen, ihr Leben durch Selbstmord zu beenden. In etwa 10% der Fälle endet der Suizidversuch tatsächlich auch „erfolgreich“. Eine traurige Bilanz!

Dem „Leben ein Ende setzen zu wollen“ bedeutet in den meisten Fällen ein letzter, deutlicher Hilferufe einer Person, die in unserer kalten, konsum - und leistungsorientierten Gesellschaft den „Boden verloren hat“ und daran krank geworden ist.

Dieser Mensch braucht unsere Hilfe, unseren Beistand, ja unsere ganze Solidarität, um seine schwierige oder vermeintlich aussichtslose Lebenslage meistern zu können.

Diese Person braucht nicht einen Gifttrank oder eine Giftspritze – weder von einem „gewerblich orientierten“ und erst recht nicht von einem „nicht gewerblichen“, also gemeinnützig ausgerichteten „Tötungs-Helfer.“

Mit einer Zustimmung zum vorliegenden Gesetzesentwurf würden die Abgeordneten dem derzeitigen Mainstream folgen, der das menschliche Leben nicht mehr als absolut schützenswert ansieht, sondern es verfügbar machen will - je nachdem, wie es persönlich beliebt oder dem Allgemeinwohl nützlich ist.

In Verantwortung vor Gott und den Wählern müssen die Volksvertreter des deutschen Bundestages sich ihrer besonderen Verantwortung bewußt werden und nicht nur diesen Gesetzesentwurf, sondern ganz eindeutig jede Tötung und Beihilfe dazu ablehnen und sanktionieren.

Deutlich muß gesagt werden, daß wir uns bereits bei aufgestoßener Türe kurz vor dem Abgrund befinden. Ob es bereits heute fünf nach zwölf ist, werden einst die Geschichtsschreiber zu berichten wissen.

Konsequenzen dieses Gesetzesentwurfs und mögliche Szenarien in der Zukunft werden wie folgt aussehen können:
 
- Die Selbstmord-Erfolgsrate würde, bei fachlicher und vom Staat garantierter straffreier Unterstützung, nicht „nur“ bei 10, sondern bis zu 100 % liegen. Keine aufwendige und teure Versorgung mehr für die „erfolglosen“ Suizid-Kandidaten.
- Im Gegenteil: Bei guter Koordinierung mit den Explantationszentren könnte der Organmangel gelöst und Deutschland sogar zu einem Organ-Exportland werden. Sicher ein einträgliches Geschäft.
- Altenheime, Psychiatrien, Pflegestationen könnten „entleert“ werden und so Milliarden von Euros für medizinische Versorgung einsparen helfen.
- Nicht mehr von der Hand zu weisen wäre für die Zukunft der Vorschlag von „Dr. Arnold Tod“, der in einer ARD-Sendung vom 19.11.2012 meinte, in Anlehnung an das deutsche Abtreibungs-Unrechts-Gesetz, Beratungsstellen und flächendeckende Tötungshäuser einzurichten. Nach erfolgter Beratung mit Beratungsnachweis (vielleicht ausgestellt von Pro Familia, Donum Vitae oder gar Caritas und der Diakonie) könnten dann Oma, Opa, Kranke, Behinderte, entsorgt werden. Dies geschieht natürlich straffrei für den gemeinnützigen „Tötungs-Helfer“ - es wäre dies tatsächlich: gemein und nützlich zugleich für die Staatskasse!
- Sollte auch mal - nur aus „Versehen“ und ohne Absicht natürlich - gegen das vermeintliche Selbstbestimmungsrecht oder den mutmaßlichen Willen verstoßen worden sein, bleibt das folgenlos – denn Tote können nicht klagen/verklagen.

Wir fordern alle Abgeordnete des deutschen Bundestages auf, diesem Gesetzesvorschlag vehement entgegenzutreten und ihm jede Zustimmung zu verweigern.

Günter Annen, Initiative Nie Wieder!“