Dienstag, 27. November 2012

Presseerklärung: BVL warnt vor faktischer Legalisierung der organisierten Beihilfe zur Selbsttötung

Mit einer außergewöhnlichen Protestaktion wird daher der BVL am kommenden Donnerstag vor dem Deutschen Reichstag protestieren und auf dieses lebensgefährliche, neue Gesetz aufmerksam machen.

(Berlin, 27. November 2012) Der Bundesverband Lebensrecht (BVL) warnt vor einem Gesetzentwurf, mit dem faktisch die organisierte Beihilfe zur Selbsttötung sowie auch die Werbung dafür erlaubt wäre. „Es darf keine noch so geschickt verschleierte Erleichterung hier geben“,  fordert der BVL-Vorsitzende Martin Lohmann. In diesem Zusammenhang werden heute alle Abgeordneten ein „Arzneimittel“ zugestellt bekommen, auf dessen Packung zu lesen steht: „§217 forte – Die Todespille in der praktischen Mogelpackung“. Die Protestinitiative trägt den Namen „Solidarität statt Selbsttötung“. Aufgeklärt wird auf einem „Beipackzettel“ über die Gefahren der gewerbsmäßigen Förderung der Selbsttötung. An anderer Stelle heißt es: „Zu den riesigen Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihr Gewissen oder den gesunden Menschenverstand“. Diese Bürgerinitiative geht von einer Mitgliedsorganisation des BVL aus.

Der Gesetzentwurf zum § 217 StGB mit dem Titel „Gesetz zur Strafbarkeit der gewerbsmäßigen Förderung der Selbsttötung“ ist in dreifacher Hinsicht eine Mogelpackung. Zunächst verspricht der Titel, dass die Beihilfe zur Selbsttötung mit Gewinnerzielungsabsicht, also die gewerbliche, verboten werden soll. Diese gewerbliche Beihilfe kann jedoch von sogenannten Sterbehilfeorganisationen schnell umgangen werden, da die vier derzeitigen „Hauptanbieter“ der Sterbehilfe, wie Dignitas, Exit, Sterbehilfe Deutschland (geg. von Dr. Kusch) und DGHS inzwischen offiziell nur „gemeinnützig“, z.B. als Verein, tätig sind. Im zweiten Absatz aber wird „jedem“, also auch Menschen mit Garantenstellung, straffrei erlaubt, an einem Suizid mitzuwirken. Jeder Bürger, jede Bürgerin, die zukünftig nicht gewerbsmäßig Suizidbeihilfe leisten, kann dann auch als Beteiligter an einer nach Absatz 1 strafbaren, weil gewerbsmäßig betriebenen Suizidbegleitung mitwirken, das heißt hierzu sogar anstiften bzw. mitwirken. Wörtlich heißt es: „nahe stehende Personen und Verwandte“ dürfen straffrei Sterbehilfe leisten! Nahe stehende Personen können viele sein, auch betreuende Ärzte oder Pflegekräfte. Dies wäre dann die Einführung des ärztlich assistierten  Suizides durch die Hintertür, die auf Ebene der Landesärztekammer bereits begonnen hat, da diese teilweise das explizite Suizidbeihilfeverbot für Ärzte schon aufgehoben haben. Jeder Suizid gefährdete Mensch könnte schon bald, wenn der Gesetzentwurf bald Wirklichkeit wird von professionellen, wenn auch nicht bezahlten Beihilfeangeboten „umringt“ werden. Gegen Spende oder Mitgliedsbeitrag droht jetzt ein breites öffentliches Angebot von privaten und organisierten Sterbehelfern.

Mit einer außergewöhnlichen Protestaktion wird daher der BVL am kommenden Donnerstag vor dem Deutschen Reichstag protestieren und auf dieses lebensgefährliche, neue Gesetz aufmerksam machen. Anwesend sein wird auch der BVL-Vorsitzende, der erst vor wenigen Tagen in einer Mitgliederversammlung einstimmig in seinem Ehrenamt wiedergewählt wurde. Lohmann sieht den öffentlichen Protest auch als eine Art Stellvertretung: „Wir zeigen Flagge für den Lebensschutz und die Menschenwürde. Wir sind uns in dieser Frage einig mit dem Vorsitzenden des Bundesärztekammer, der Deutschen Gesellschaft für Suizidprävention, der EKD, der Evangelischen Allianz, den Hospizgesellschaften und der Deutschen Bischofskonferenz. Denn die Empörung über diesen Vorstoß der Koalition ist ebenso groß wie berechtigt. Es geht um die Humanität unseres Miteinanders, um den unkündbaren Solidaritätspakt mit Leidenden  – oder um dessen Aufkündigung.“