Sonntag, 28. Oktober 2012

Schwedisches Gericht ermöglicht jüdischem Ehepaar den Hausunterricht

Ein aufsehenerregendes Gerichtsurteil in Göteborg, Schweden, kommt zu dem Schluss, Hausunterricht gehe konform mit dem Menschenrecht auf Religionsfreiheit – dieses müsse der schwedische Staat gewährleisten.

Trotz des Urteils werde Hausunterricht in dem skandinavischen Land weiterhin juristisch verfolgt.

Anfang des Jahres wurde gegen die Eltern Alexander und Leah Namdar aus Göteborg ein Bußgeld wegen Hausunterricht verhängt. Gegen ihre Verurteilung hatten sie Berufung eingelegt, welche auf die örtliche Schulbehörde zurückgeht. Seit Jahren will das Amt die zu Hause unterrichtenden Eltern zwingen ihre fünf Kinder in die öffentliche Schule zu schicken.

In ihrer neunseitigen Urteilsbegründung führten die drei Richter letzte Woche aus, warum sie der Berufung stattgeben haben. Dazu gehöre der Schutz der Religionsfreiheit.

Das Gericht urteilte, dass das Ehepaar Namdar durch Fernschule und Privatunterricht eine für ihre Kinder “sehr zufriedenstellende Alternative” zu konventionellen schwedischen Schulen bereitstellt. Dabei würden auch die religiösen Bedürfnisse der Kinder berücksichtigt.

Der zuständige Rechtsanwalt Richard Backenroth stellte fest, dass dies ein „Sieg für die Menschlichkeit“ sei. Auch ein schwedischer Politiker, Guy Linderman, hatte sich für den Hausunterricht der Familie eingesetzt.

Das bedeutet nicht zwingend eine Abkehr von der Verfolgungspraxis des schwedischen Staates gegenüber Hausunterricht, mahnte Rechtsanwalt Mike Donnelly, Leiter für Internationale Angelegenheiten der amerikanischen Homeschooling-Organisation HLSDA. Dieses Urteil wird nicht die Verfolgung beenden, die viele andere Familien in Schweden durchmachen.