Donnerstag, 25. Oktober 2012

Protestbrief an die UNO wegen Diskriminierung von Christen, Schulzwang und Sexualkunde-Pflicht in Deutschland

Verletzung des natürlichen Hoheitsrechts der Eltern auf Erziehung ihrer Kinder

In Deutschland weht ein heftiger Wind staatlicher Intoleranz gegenüber seinen Bürgern. Dieser äußert sich nicht zuletzt in der juristischen Verfolgung von Hausunterricht. Auch die unverhältnismäßig harte Bestrafung von Eltern, die ihre Kinder von bestimmten schulischen Inhalten fernhalten, gehört dazu.

In einer Beschwerdeschrift zu Menschenrechtsverletzungen, die das “Dokumentationsarchiv der Intoleranz gegen Christen” Anfang Oktober bei den Vereinten Nationen einreichte, rangiert das staatlich praktizierte Verbot von Homeschooling ganz oben.

Der ‘Schattenbericht über Deutschland’, den die regierungsunabhängige Organisation für den UN-Menschenrechtsrat erstellte, führt an zweiter Stelle die ausnahmslose, strafbewehrte Verpflichtung aller Kinder zum schulischen ‘Sexualkundeunterricht’ an.

Insgesamt rügt die Petition sechs Arten von Menschenrechtsverletzungen in Deutschland:

Demzufolge verletzt das Verbot jeder Alternative zur Staatsschule das Elternrecht, über die Art der Bildung ihrer Kinder selber zu befinden. Das Wiener Dokumentationsarchiv legt dem deutschen Staat zur Last, Eltern zu bestrafen, die sich für die Option des Hausunterrichts entscheiden. Diese Möglichkeit sei in anderen Ländern eine Selbstverständlichkeit.

Ausdrücklich verweist der Bericht auf die rechtshistorischen Wurzeln des strafbewehrten Schulzwangs, die mit dem Reichsschulgesetz von 1938 in die Zeit der nationalsozialistischen Herrschaft reichen.

Bereits 2006 habe eine UN-Sonderkommission die “Kriminalisierung des Hausunterricht” in Deutschland gerügt. Seither habe sich jedoch nichts an der staatlichen Praxis, Hausunterrichter zu bestrafen, geändert.

Staatlich verordnete Intoleranz und Diskriminierung wirken sich auch in einer besonderen Dimension des Schulzwangs aus: Eltern, die ‘Sexualkunde’ für ihre Kinder ablehnen, sind wiederholt empfindlich bestraft worden  –  bis hin zu längeren Beugehaftstrafen  –  obwohl die Kinder ansonsten am regulären Schulunterricht teilnahmen. Auch dies kritisiert die Beschwerdeschrift als Verletzung des Elternrechts.
Menschenrechtsverletzungen an Christen in Deutschland nehmen zu

Der Bericht unterscheidet zwischen drei Gruppen von Menschenrechtsverletzungen:

1. Verletzung von Rechten und Freiheiten; 2. Verletzung der persönlichen Integrität; 3. Haßverbrechen und Vandalismus gegen bestimmte Bevölkerungsgruppen.

Detailliert führt er auf, wo diese zwischen 2006 und 2012 an Menschen christlichen Glaubens in Deutschland begangen worden sind. Dabei geht es den Verfassern nicht um Vollständigkeit, sondern insbesondere darum, die persönliche Dimension der Angelegenheit verständlich zu machen.

Weitere Kritikpunkte des österreichischen Beobachtungszentrums sind die Gefährdung der Gewissensfreiheit für Apotheker, die gezwungen werden, frühabtreibende Mittel trotz innerer Ablehnung abzugeben, sowie die Gefährdung der Versammlungsfreiheit. Dies mußten christliche Organisationen, die sich für das Lebensrecht ungeborener Kinder einsetzen, wiederholt erfahren.

Zudem bemängelt der Bericht, daß Religionsgegner in Deutschland ein Klima erzeugen würden, das der freien Rede und Meinungsäußerung zu christlichen Positionen feindlich und haßerfüllt entgegensteht.

Quelle: http://www.zeltmacher-nachrichten.eu/content/schulzwang-verletzt-elternrechte