Donnerstag, 18. Oktober 2012

Neues Gesetz stärkt Rechte leiblicher Väter



Erstmals sollen leibliche Väter in Deutschland ein Umgangsrecht mit ihrem Kind erhalten, auch wenn das Kind von einem anderen Mann großgezogen wird. Das Kabinett verabschiedete am Mittwoch einen Gesetzentwurf, über den nun der Bundestag entscheiden muss.

Bisher konnten die biologischen Väter einen Kontakt nur dann gegen den Willen der Mutter oder des rechtlichen Vaters erzwingen, wenn sie bereits eine persönliche Beziehung zu ihrem Kind aufgebaut hatten.

Zukünftig soll entscheidend sein, ob der Umgang dem Kindeswohl dient und das der leibliche Vater tatsächlich Verantwortung für seinen Nachwuchs übernehmen will.

Zudem sollen Väter das Recht bekommen, Auskunft über die „persönlichen Verhältnisse“ zu erhalten. Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) betonte in Berlin, dass bei dieser Neuregelung, immer das Kindeswohl im Mittelpunkt stehen soll.

Hintergrund sind zwei Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Der hatte 2010 und 2011 beanstandet, dass dem leiblichen Vater ein Umgangs- und Auskunftsrecht verwehrt werden kann, ohne das jemals geprüft werde, wie sich das auf das Kindeswohl auswirke. Diese Regelung hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) 2010 in einem Urteil kritisiert. Demzufolge war die Bundesregierung verpflichtet das deutsche Recht zu ändern.

Wann sich das Parlament mit der Reform des Umgangsrechts befasst ist noch offen.