Montag, 15. Oktober 2012

Lernen in Freiheit - Deutschland verhängt harte Strafen bei Hausunterricht



In Deutschland herrscht staatliche Intoleranz in Bezug auf Hausunterricht. Unverhältnismäßig harte Strafen für Eltern die ihre Kinder zuhause unterrichten oder sich gegen bestimmte schulische Inhalte, wie zum Beispiel den Sexualkundeunterricht, wehren.

In einer Beschwerdeschrift zu Menschenrechtsverletzung die Anfang Oktober bei den Vereinten Nationen eingereicht wurde, gehören zu den führenden Themen „die Verpflichtung aller Kinder zum schulischen Sexualkundeunterricht“ und das „Verbot von Hausunterricht.“

Demzufolge verletzt das Verbot jede Alternative zur Staatsschule das Elternrecht, über die Art der Bildung ihrer Kinder selber zu entscheiden. Das Wiener Dokumentationsarchiv legt dem deutschen Staat zur Last, Eltern zu bestrafen, die sich für die Option des Hausunterrichts entscheiden. Diese Möglichkeit sei in anderen Ländern eine Selbstverständlichkeit.

Staatlich verordnete Intoleranz und Diskriminierung wirken sich auch in einer besonderen Dimension des Schulzwangs aus. Es ist der Zwang, sich in geschlechtlichen Dingen vom Staat “unterrichten” zu lassen. Eltern, die ‘Sexualkunde’ für ihre Kinder ablehnen, sind in der Vergangenheit wiederholt empfindlich bestraft worden – bis hin zu längeren Beugehaftstrafen – obwohl die Kinder ansonsten am regulären Schulunterricht teilnahmen. Auch dies kritisiert die Beschwerdeschrift als Verletzung des Elternrechts.

Eine UN-Sonderkommission hat bereits im Jahr 2006 gegen die „Kriminalisierung des Hausunterricht“ in Deutschland gemahnt. Bei der staatlichen Bestrafung hat sich jedoch seither nichts geändert.

Die Beschwerdeschrift von 2012 listet weitere Punkte von
Intoleranz gegen Christen in Deutschland auf:

Die Gewissensfreiheit für Apotheker ist gefährdet. Apotheker sind dazu verpflichtet, Medikamente auch dann abzugeben, wenn sie sich als ethisch bedenklich einstufen. Dies gilt beispielsweise für die „Pille danach“, die frühabtreibend wirkt. Da das deutsche Gesetz Abtreibung erst ab der Einnistung der befruchteten Eizelle definiert, zählt die „Pille danach“ nach gesetzlicher Definition nicht zu den frühabtreibungsauslösendenen Mitteln. Es besteht Rechtsunklarheit darüber, ob einem Apotheker, der die „Pille danach“ nicht ausgibt, die Konzession entzogen wird oder nicht.

Das Recht auf Versammlungsfreiheit und das Recht auf freie Meinungsäußerung sind gefährdet. Christlich motivierte Nichtregierungsorganisationen, die ihren Glauben und ihre Überzeugungen vor Abtreibungskliniken und Abtreibungsberatungsstellen äußern wollen, wurden in Freiburg und München in ihren Rechten empfindlich beschnitten.

Religionsgegner haben ein Klima erzeugt, dass dem freien Diskurs feindlich gegenüber steht. Es kommt zu Defamierungskampagnen, Negativstereotypisierungen, Hassausbrüche, Blockierung von Universitätseinrichtungen für Professoren bzw. Redner mit abweichenden Positionen und Demonstrationen gegen friedliche Veranstaltungen. Antireligiöse Parolen und Bilder werden in verletzender Weise eingesetzt.

Steigender Vandalismus und Hassausbrüche gegen christliche Andachtsstätten und Friedhöfe.

Diese 5-Jahres-Studie zur Diskriminierung von Christen in Europa bekam viel internationale Beachtung, berichtete kath.net am 12. Oktober 2012.