Montag, 3. September 2012

Seltene Tierarten sind staatlich geschützt – und wo bleibt der rechtliche Schutz für ungeborene Kinder?

Amtsgericht Berlin-Tiergarten: Taubenzüchter wegen Aufrufs zu Fang und Tötung von Greifvögeln verurteilt

Felizitas Küble, Leiterin des KOMM-MIT-Verlags und des Christoferuswerks in Münster

Wie der Verein “Komitee gegen den Vogelmord” (!) siegesfroh mitteilt, muß ein Berliner Taubenzüchter wegen  eines   – so die Meldung  -  “Aufrufs zum Vogelmord”  jetzt 1350 Euro Geldstrafe bezahlen. Der Aufruf sei  auf seiner Homepage “tippler-club-deutschland” unter dem Stichwort “Raubvogelproblem” veröffentlicht worden.

Mit dem Urteil sei ein entsprechender Strafbefehl der Staatsanwaltschaft bestätigt worden.

Das Verfahren sei  -  so der Verein  –   “ins Rollen gekommen nach einem Hinweis des Komitees gegen den Vogelmord an das Nordrhein-Westfälische Umweltministerium, das im April 2011 Anzeige gegen den Taubenzüchter erstattete.”

Die Verurteilung des  habe das Amtsgericht Berlin-Tiergarten verfügt  -  jenes Gericht also, das im Februar dieses Jahres zugunsten des Blogbetreibers Jörg Kantel entschied, der die katholische Kirche als “Kinderfickersekte” verleumdet und beleidigt hatte, was ein Skandal sondergleichen darstellt.

Das “Komitee gegen den Vogelmord” schreibt in seiner Pressemeldung abschließend: 

“Weil Brieftauben in ihr Beutespektrum fallen, sind Greifvögel vielen Taubenzüchtern und Geflügelhaltern ein Dorn im Auge. In Deutschland gehören alle Greifvögel jedoch zu den gemäß Bundesnaturschutz streng geschützten Arten. Wer ihnen nachstellt, sie fängt oder tötet kann mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft werden.”

Keine Frage: seltene Vögel sollen rechtlich geschützt werden. 

Doch wir fragen uns:  Wo bleibt in unserem Rechtsstaat der gesetzliche Schutz ungeborener Kinder, zumal diese Babys  angesichts niedriger  Geburtenraten immer “seltener” werden?!

Offenbar erfahren Greifvögel hierzulande weitaus mehr rechtlichen Schutz als wehrlose Kinder im Mutterleib!

Von einer “Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren” ist bei Abtreibung keine Rede, das Töten der Babys im Mutterleib ist für die Schwangere   -  sogar ohne Beratung!   -  komplett straffrei (allein dem Arzt gilt bei Abtreibung ohne Beratung eine Strafandrohung).  – “Vater Staat” verhält sich ganz unväterlich und bezahlt zudem noch die Kosten der Abtreibung. 

Als Kardinal Höffner aus Köln die massenhaften Abtreibungen in den 80er Jahren zutreffend als “Mord in Massen” bezeichnete, ging ein Sturm der Entrüstung durch die öffentlich-rechtlichen bzw. linkslastigen Medien.

So sieht also der Lebensschutz in Deutschland aus: Das Fangen und Töten von Raubvögeln wird mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft, das Ermorden ungeborener Kinder hingegen ist nicht “nur” straffrei, sondern wird auch noch staatlich finanziert.

Sieht so etwa ein Rechtsstaat aus?