Sonntag, 30. September 2012

Bundesärztekammer gegen Sterbehilfe

Die Bundesärztekammer hält an ihrer Ablehnung der ärztlich assistierten Sterbehilfe fest. Es dürfe keine ärztliche Option sein, in schwierigen oder hoffnungslosen Situationen einem Patienten eine aktive Selbsttötung zu empfehlen oder daran mitzu­wirken, erklärte der Präsident der Bundesärztekammer, Frank Ulrich Montgomery, am Donnerstag in Berlin. Er äußerte sich bei einer Sitzung des Deutschen Ethikrates zum Thema Suizid und Suizidbeihilfe.

Entscheidend sei, dass sich die Gesellschaft den drängenden Fragen von Suizid und Suizidbeihilfe sowie der Betreuung schwerstkranker Menschen stelle. So müssten Palliativmedizin und die notwendigen medizinischen Einrichtungen ausgebaut werden. Weiter müsse für eine würdige Alten- und Krankenpflege gesorgt werden.

Der Vorsitzende des Nationalen Suizidpräventionsprogramms, Armin Schmidtke, bezeichnete die gestiegene Quote von Selbsttötungen bei älteren Frauen in Deutschland als auffällig. Viele hätten Angst vor Einsamkeit, Hilflosigkeit und entwürdigender Behandlung in Altersheimen und Krankenhäusern, sagte der Mediziner der Universität Würzburg. Er sprach sich ebenfalls für eine bessere Palliativversorgung aus. Dabei müsse unter Umständen auch eine Verkürzung der Lebenszeit in Kauf genommen werden.

Auch nach Ansicht der Sterbehilfeorganisation Exit ist die Suizidhilfe keine ärztliche Aufgabe, sondern fällt in die persönliche Verantwortung und die Entscheidung der Ärzte.

Vorstandsmitglied Marion Schafroth wies jedoch Befürchtungen Montgomerys zurück, wonach die Bereitschaft zur Sterbehilfe das ärztliche Berufsethos zerstören würde. Sterbehilfe könne der letzte, von Leiden erlösende und manchmal beste Dienst für einen Mitmenschen sein.

Das Bundeskabinett hatte im August einen Gesetzentwurf zur Suizid-Beihilfe beschlossen. Der von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) vorgelegte Entwurf soll die gewerbsmäßige, auf Gewinnerzielung abzielende Suizid-Beihilfe etwa durch einen kommerziell arbeitenden Verein verbieten. Weiterhin erlaubt sein soll aber die Suizid-Beihilfe aus altruistischen Motiven etwa durch nahe Angehörige von Schwerstkranken oder andere ihnen nahestehende Personen. 

Quelle: Deutsches Ärzteblatt