Dienstag, 14. August 2012

Ehegatten-Splitting: Fürchtet die FDP eine ungünstige Entscheidung aus Karlsruhe?


In geradezu penetranter Art und Weise fordert die FDP von der CDU, homosexuelle Paare mit der normalen Ehe steuerlich gleichzustellen. Insbesondere sollen Homosexuelle auch den Ehegatten-Splitting-Vorteil erhalten. Bundesaußenminister Guido Westerwelle, Bundeswirtschaftsminister Philip Rössler und Bundesjustizminister Sabine Leutheusser-Schnarrenberger sind die prominentesten FDP-Politiker, die sich in diesem Sinne ausgesprochen haben.

Die Liberalen behaupten, die Politik solle handeln, bevor sie vom Bundesverfassungsgericht dazu gezwungen werde. Karlsruhe wird voraussichtlich Anfang 2013 darüber entscheiden, ob homosexuelle Partnerschaften auch in den Genuss des Ehegatten-Splitting kommen sollen. Bundesministerin Leutheusser-Schnarrenberger meint: „Die Politik sollte jetzt Handlungsfähigkeit und Gestaltungswillen demonstrieren, anstatt erst durch eine zu befürchtende Niederlage vor dem Bundesverfassungsgericht erneut zu einer Gesetzesänderung gezwungen zu werden.“

Leutheusser-Schnarrenberger und ihre Kollegen aus der FDP meinen wohl, es sei so gut wie sicher, dass das Bundesverfassungsgericht zugunsten der Homosexuellen entscheiden wird.

Dazu gibt es allerdings keinen Anlass. Karlsruhe hat in der jüngsten Vergangenheit in der Tat mehrmals Urteile zugunsten der homosexuellen Paare gefällt, doch nun geht es um einen Steuervorteil, der exklusiv für Ehe und Familie eingeführt wurde. Das Ehegatten-Splitting ist sozusagen eine direkte und konkrete Anwendung von § 6 des Grundgesetzes (Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung).

Eine Gleichstellung homosexueller Paare mit der Ehe würde die völlige Gleichwertigkeit voraussetzen. Doch Karlsruhe hat immer wieder betont, dass gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften und die Ehe zwei völlig unterschiedliche Sachverhalte seien. Die bisherigen Gleichstellungen betrafen bislang nicht Aspekte, die essentiell mit der Ehe verbunden sind. Dies wäre allerdings der Fall, wenn das Ehegatten-Splitting ausgeweitet würde. Dann ist aber kaum noch einzusehen, wieso nicht auch andere Lebenspartnerschaften auch eine Art Splitting-Vorteil erhalten sollten.

Ein Schritt seitens Karlsruhe in diese Richtung wäre nicht nur eine gewaltige gesellschaftspolitische Revolution, sondern auch eine unerhörte Verletzung der Gewaltenteilung.

Fazit: Man kann nicht voraussehen, wie Karlsruhe entscheiden wird.

Unter diesen Umständen ist der Druck der FDP auf die CDU schlicht und ergreifend unverschämt und grenzt an Nötigung. Die Liberalen kennen die offizielle Haltung der Christdemokraten. Nur aufgrund der politisch äußerst ungeschickten Stellungnahme von Bundesfamilienministerin Kristina Schröder sowie von einer kleinen Minderheit von 13 Bundestagsabgeordneten ist dieses Thema überhaupt mit dieser Intensität in der Öffentlichkeit präsent. Hier wird deutlich, welchen Schaden Kristina Schröder für die CDU bereits jetzt angerichtet hat.