Montag, 4. Juni 2012

Katholische Bischöfe gegen Entwurf zum Verbot der kommerziellen Sterbehilfe

Die katholischen Bischöfe melden Protest an gegen den von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger erarbeiteten Entwurf zum Verbot der kommerziellen Sterbehilfe. Es bestünde die Gefahr, dass mit dieser Regelung die Handlungen der bereits existierenden Sterbehilfeorganisationen wie 'SterbeHilfe Deutschland' (Roger Kusch), Dignitas und Exit legitimiert werde, so der Sender des Erzbistums Köln "Domradio". 

Die Neufassung des Paragrafen 217 des Strafgesetzbuches (StGB) sieht vor, die "gewerbsmäßige Förderung der Selbsttötung" mit bis zu drei Jahren Freiheitsentzug zu bestrafen. Der Sprecher der Deutschen Bischofskonferenz, Matthias Kopp, kritisierte im Nachrichtenmagazin "Focus" den Entwurf, weil er sich lediglich auf die gewerbsmäßige, also auf Gewinnerzielung ausgerichtete Beihilfe zum Suizid beziehe. Der Gesetzesentwurf soll noch vor der Sommerpause dem Kabinett vorgelegt werden.

Als "gewerbsmäßig" wird dabei laut vorab bekanntgewordenen Teilen des Entwurfs ein Handeln in der Absicht definiert, "sich durch wiederholte Tatbegehung eine fortlaufende Einnahmequelle von einiger Dauer und einigem Umgang zu verschaffen". Unter das Verbot würden damit Organisationen fallen, die auf eine Förderung der Sterbehilfe zielen und für deren Gewährung Geld nehmen.

Beispielhaft erwähnt werden in der Begründung "Fälle, in denen Personen auftreten, deren Anliegen es ist, einer Vielzahl von Menschen in Form einer entgeltlichen Dienstleistung eine schnelle und effiziente Möglichkeit für einen Suizid anzubieten", sowie "Fälle, in denen von Deutschland aus die Gelegenheit vermittelt wird, im Ausland die für eine Selbsttötung notwendigen Mittel und Räumlichkeiten zu erhalten".

Auch Ärztekammer dagegen
 
Ausdrücklich vom strafrechtlichen Verbot ausgenommen werden in dem Entwurf laut Zeitungsberichten all jene Formen der Suizid-Beihilfe, bei denen es nicht um Gewinnerzielung geht. Straffrei sollen demnach die Suizid-Beihilfe aus altruistischen Motiven etwa im engsten Familienkreis bleiben, weiterhin auch die bloß organisierte und wiederholte ("geschäftsmäßige") Suizid-Beihilfe sowie eine Suizidhilfe durch Ärzte in Einzelfällen.

Ebenfalls straffrei bleiben sollen der Gedankenaustausch über die Suizid-Beihilfe etwa im Internet, die ergebnisoffene Beratung von Suizid-Willigen sowie die Veröffentlichung von Informationen über das Vorgehen bei einem Suizid.

Auch der Präsident der Bundesärztekammer, Frank Ulrich Montgomery, hatte kürzlich ein Verbot jeglicher Form organisierter Sterbehilfe gefordert, nicht nur der gewerbsmäßigen. Es dürfe keine Grauzone geschaffen werden, in der Organisationen unter einem bestimmten Rechtsstatus durch das Land reisen und Suizid-Beihilfe anbieten könnten. Er spielte damit auf Aktivitäten des früheren Hamburger Justizsenators Roger Kusch und des von ihm gegründeten Sterbehilfevereins "SterbeHilfeDeutschland" an. Dieser will unter dem Rechtsstatus des Vereins im vergangenen Jahr 27 Menschen in Deutschland bei einer Selbsttötung unterstützt haben. 

Quelle: Domradio vom 3. Juni 2012