Donnerstag, 12. April 2012

Europäischer Gerichtshof bestätigt deutsches Inzest-Verbot

(Christliches Forum) In einigen europäischen Ländern ist der Inzest straffrei, zB. in Frankreich und Holland, in der Schweiz wird über eine Abschaffung des Inzest-Verbots schon seit einiger Zeit debattiert. Deutschland gehört zu den Staaten, die sexuelle Beziehungen von Eltern zu ihren Kindern oder unter Geschwistern bestrafen.

Patrick S. aus Leipzig wurde zu Haftstrafe verurteilt, weil er mit seiner leiblichen Schwester mehrere Kinder zeugte. Der europ. Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg hat nun entschieden, daß das deutsche Inzestverbot nicht gegen die Menschenrechte verstößt und keineswegs das “Recht auf Achtung des Privatlebens” verletzt. Dieses Recht ist in Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention verankert.

Die Beschwerde des 35-jährigen Patrick S. blieb damit ohne Erfolg. Zuletzt war er 2008 mit einer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert.
Das Inzestverbot wird u.a. damit begründet, daß bei den Nachkommen erwiesenermaßen eine deutlich erhöhte Gefahr von Mißbildungen und psychischen Schädigungen (degenerative Erkrankungen) besteht.