Dienstag, 3. April 2012

Berliner Verwaltungsgericht lockert Suizidhilfe

Erneut ein Skandalurteil aus der Hauptstadt: Laut Informationen der “Frankfurter Allgemeinen Zeitung” vom 3. April 2012 hat das Berliner Verwaltungsbericht das Recht des Arztes bestärkt, in bestimmten Ausnahmefällen sterbewilligen Patienten todbringende Medikamente zu überlassen.

Aufgrund der grundgesetzlich garantierten Rechten der freien Berufsausübung und der Gewissensfreiheit des Arztes sei es nicht möglich, den ärztlich assistierten Suizid uneingeschränkt zu verbieten – so das Verwaltungsgericht. Dieses schloss aber die Vergabe von tödlichen Mitteln an Gesunde oder psychisch Kranke, die in ihrer Entscheidungsfähigkeit beeinträchtigt sind, aus. Ebenso dürfte es keine organisierten Sterbehelfer geben. Das Gericht ließ die Berufung zum Oberverwaltungsgericht zu.