Dienstag, 6. März 2012

Bischof Algermissen (Fulda): “Wie kann man einem toten Körper lebende Organe entnehmen?”

Fuldaer Bischof übt scharfe Kritik an Hirntod-Definition hinsichtlich Organspenden

In der heutigen Fuldaer Zeitung vom 6. März 2012 erschien ein aufsehenderregender Artikel von Heinz-Josef Algermissen, dem Oberhirten des Bistums Fulda. So deutlich hat bislang kein katholischer Bischof das seit Jahrzehnten verbreitete Hirntod-Konzept kritisiert und als unhaltbar entlarvt.

Wir dokumentieren die Stellungnahme Algermissens im vollen Wortlaut:

“Das Gesundheitsministerium, die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, Krankenkassen, Ärztekammer und die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) werben dafür, sich für eine Organspende nach dem Tod zu entscheiden.

Gleichzeitig wird aber immer wieder die Frage gestellt: Wie kann es möglich sein, einem toten Körper lebende Organe zu entnehmen, um diese zu transplantieren? Ist das nicht in sich absurd?

Neben vielen noch ungelösten Aspekten der Transplantationsmedizin, so zum Beispiel Abstoßung, lebenslange Medikamenteneinnahme, die dadurch bedingten Folgen, mitunter auch deutliche Persönlichkeitsveränderungen, ist das ethische Hauptproblem die Spende der entnommenen Organe. Nur wenn man weiß, was sich hinter dem Begriff „postmortale Organspende“ verbirgt, kann man sich frei entscheiden, zumal künftig jeder Bürger mehr-mals im Leben mit der Frage konfrontiert werden soll, ob er zu solcher Organspende bereit ist.

Was verbirgt sich hinter dem Begriff „Hirntod“? Es geht um Menschen, bei denen das gesamte Gehirn (Groß-, Klein- und Stammhirn) seine Funktion unwiederbringlich verloren hat. Es sind bewusstlose, beatmete Menschen, deren gehirngebundene Reflexe erloschen sind.

Die Körpertemperatur ist allerdings erhalten, das Herz schlägt spontan, der Blutdruck ist messbar, Stoffwechsel, Ausscheidungen, Hormonsystem funktionieren noch. Vegetative Reaktionen wie unter anderem Hautrötung und Schwitzen sind zu beobachten. Diese Phänomene beschreibt die Biologie korrekt als zum Leben gehörig.

Die Behandlung von schwangeren „Hirntod“-Patientinnen, deren Kinder normal entwickelt geboren werden, beweist geradezu, dass solche Menschen zwar schwer krank, aber lebende Menschen sind. In einer Toten kann sich kein Embryo entwickeln.

Bei der Organentnahme unter Narkose, so bestätigen Transplantationsmediziner, steigt der Blutdruck enorm, der Herzschlag beschleunigt sich stark. Diese Reaktionen zeigen, dass der Spender unbewusst etwas spüren muss. Es sind Lebenserscheinungen, die auch jeder andere Patient bei einer Operation zeigt.

Angesichts dessen ist es aufrichtig festzustellen: Einen Sterbenden im Hirnversagen für tot zu erklären, um bei einer Organentnahme eine Tötung zu umgehen, stellt eine willkürliche Setzung dar, die mit Redlichkeit als Voraussetzung für jede ethische Betrachtung nicht zu vereinbaren ist.

Mit anderen Worten: Der Begriff „Hirntod“ suggeriert einen Zustand, der nicht den Tatsachen entspricht. Auch hier können wir wieder feststellen, dass Sprache zur Vernebelung herhalten muss.

Von der „postmortalen Organspende“ zu sprechen, geht von falschen Tatsachen aus, entspricht dem Tatbestand der bewussten Täuschung. Deshalb ist das sogenannte „Hirntodkonzept“ mit den moralischen und ethischen Ansprüchen des Evangeliums nicht zu vereinbaren.

Da Spender im Hirnversagen zwar Sterbende, aber doch noch lebende Menschen sind, ergibt sich für eine ehrliche Information als Grundlage einer schwierigen Entscheidung die notwendige medizinische Aufklärung über den Zustand des Hirnversagens. Erst dann kann jeder für sich im Sinne einer engen Zustimmung entscheiden, ob er im Zustand des Sterbens bereit ist, ein Organ zu spenden.

Im Katechismus der Katholischen Kirche heißt es unter Nr. 2296 erhellend:

„Die Organverpflanzung … ist sittlich unannehmbar, wenn der Spender oder die für ihn Verantwortlichen nicht ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben haben. Zudem ist es sittlich unzulässig, die Invalidität oder den Tod eines Menschen direkt herbeizuführen, selbst wenn dadurch der Tod anderer Menschen hinausgezögert würde.“

Hinsichtlich der drängenden Fragen um die Probleme „Organspende“ und „Hirntod“ ist da noch viel Aufklärung zu leisten, um eine Gewissensentscheidung vor Gott vertreten zu können.

Grundsätzlich anzuerkennen ist die Absicht, durch Organspende und Organverpflanzung leidenden oder gar lebesbedrohten Mdnschen zu helfen. Eine christliche Sicht der menschlichen Person führt nicht zur grundsätzlichen Ablehnung solcher Spende, wohl aber zu deutlich einschränkenden Anfragen.”