Sonntag, 29. Januar 2012

Humboldt-Universität erarbeitet in Kooperation mit dem LSVD antikirchliches Papier


Die Homo-Lobby scheint gegen das Selbstbestimmungsrecht der christlichen Kirchen, vor allem der katholischen Kirche vorgehen zu wollen.

Hintergrund: Gewisse staatliche Rechtsvorschriften gelten nicht für die Kirchen aufgrund ihrer konfessionellen Ausrichtung. Dies gilt auch für arbeitsrechtliche Bereiche. Im Wesentlichen bedeutet das, daß Arbeitnehmer manche konfessionell begründete Ansichten teilen und dementsprechend danach leben müssen.

Der Homo-Lobby ist das schon lange ein Dorn im Auge, denn das betrifft auch sog. Lebenspartnerschaften. Vereinbart beispielsweise eine homosexuelle Person, die für die katholische Kirche arbeitet, mit einer anderen homosexuellen Person eine sog. „Lebenspartnerschaft“ nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz, so kann ihr gekündigt werden. Aus offensichtlichen Gründen, denn eine solche „Lebenspartnerschaft“ widerspricht diametral dem christlichen Eheverständnis.

Das ärgert die Homo-Lobby. Sie würde am liebsten den Kirchen, zumal der katholischen Kirche, ihre Ideologie bezüglich Mann und Frau bzw. Ehe und Familie aufoktroyieren.

Seit langem werden antikirchliche Töne angeschlagen. So wurde beispielsweise Kardinal Ratzinger bzw. Papst Benedikt XVI. als „Hetzprediger“ bezeichnet.

Die „Law Clinic“, ein Ausbildungsangebot an der Juristischen Fakultät der Humboldt-Universität zu Berlin, erarbeitet nun im Rahmen eines zweisemestrigen Forschungsprojekts - in Kooperation mit dem „Lesben- und Schwulen Verband Deutschland (LSVD)“ - „eine Möglichkeit, dieser Situation zu begegnen. Unser Ziel ist es, ein Rechtsgutachten zu entwerfen, das den Betroffenen hilft und Argumente für die rechtspolitische Debatte zusammenstellt“, so Kathrin Böhler, Stephanie Kamen und Henning Jungclaus von der „Law Clinic“ im LSVD-Blog in einem Artikel mit dem Titel „Homophobe Arbeitgeber“.

„Dafür werden wir die verschiedenen Widersprüche zwischen der Privilegierung der Katholischen Kirche einerseits und der geltenden arbeits-, verfassungs- und europarechtlichen Errungenschaften für den einzelnen Betroffenen andererseits offen legen“, so der Beitrag „Homophobe Arbeitgeber“ im LSVD-Blog.

Im Text wird Papst Benedikt XVI. ironisch dargestellt als „Stellvertreter eines göttlichen Wesens auf Erden“. In den Grundsätzen der katholischen Kirche seien „anti-emanzipatorischen Ideologien wie Sexismus und Antisemitismus“ tief verankert.

SPD und „Linke“ fordern die Öffnung des Ehegesetzes für homosexuelle Paare. Dies würde unter diesen Umständen zwangsläufig zu einer Beschränkung der Religionsfreiheit führen. Die „Homo-Lobby“ scheint mit staatlichen Mitteln den Kirchen durchsetzen zu wollen.

Außerdem gibt es Bestrebungen, Homophobie unter Strafe zu stellen. Wenn schon die ganze katholische Kirche als „homophober Arbeitgeber“ bezeichnet wird, kann man sich ausdenken, zu welchen Maßnahmen manche Homo-Aktivisten bereit sind.

Bildquelle: Friedrich Petersdorff (Wikipedia)