Mittwoch, 30. November 2011

Europa-Parlament fordert Abtreibung zur Verhütung der Aids-Krankheit

Das Lebensrecht zukünftiger Mitbürger darf nicht vom Gesundheitsstatus der Eltern abhängig gemacht werden

140 Mitglieder des Europäischen Parlaments fordern getrennte namentliche Abstimmung zum Schutz des ungeborenen Lebens



WORUM GEHT ES: PROBLEMAUFRISS

Am Donnerstag, dem 1. Dezember 2011, stimmt das Europäische Parlament in Brüssel über den Entschließungsantrag B7-0615/2011 zur Reaktion der EU auf HIV/Aids in der EU und in den Nachbarländern (Halbzeitüberprüfung der Mitteilung der Kommission KOM(2009)569) ab. Der gemeinsame Entwurf der Entschließung wurde von allen Fraktionen eingebracht.

Mitglieder des Europäischen Parlaments nutzen diese Gelegenheit jedoch, um die Mitgliedsstaaten aufzufordern, Abtreibung sowie die sexuelle und reproduktive Gesundheit und damit verbundene Rechte (welche ebenfalls Abtreibung nicht ausschließen) zu Vorbeugung und Bekämpfung der Aids-Krankheit anzuerkennen.

Erwägungsgrund AA sagt, dass es entscheidend ist, die HIV/Aids-Prävention in die Programme im Bereich sexuelle und reproduktive Gesundheit und damit verbundene Rechte zu integrieren, damit die Prävention von HIV/Aids fester Bestandteil der sexuellen und reproduktiven Gesundheitsversorgung wird.

Paragraph 10 fordert die Kommission unter dem Vorwand der Aids-Bekämpfung zu einem vertieften "Menschenrechtspopulismus" und Minderheitenschutz auf. Sonderrechte für Minderheiten zerstören jedoch den sozialen Zusammenhalt der Gesellschaft.

Paragraph 14 fordert die Mitgliedstaaten auf, in die nationalen Aids-Programme Abtreibung und andere Dienste der sexuellen und reproduktiven Gesundheit verpflichtend aufzunehmen. Gesundheitspolitik und Abtreibung sind jedoch nationale Kompetenzen. Das hat die EU-Kommission immer wieder betont.

Paragraph 22 fordert die Kommission und den Rat auf, den Zugang zu hochwertigen, umfassenden Diensten im Bereich der sexuellen und reproduktiven Gesundheit, die Verhütung ungewollter Schwangerschaften, gleichberechtigten und erschwinglichen Zugang zu Verhütungsmitteln, einschließlich der „Pille danach“, eine sichere und legale Schwangerschaftsunterbrechung und Betreuung nach der Schwangerschaftsunterbrechung sicherzustellen.

Diese Forderungen richten sich eindeutig gegen den Schutz des ungeborenen Lebens. Sie gehören zum politisch sensiblen Kernbereich einer auf Langfristigkeit ausgelegten Gesellschafts- und Gesundheitspolitik. Deswegen müssen unsere europäischen Volksvertreter diese Passagen aus dem Entschließungsentwurf löschen, oder gegen die komplette Entschließung stimmen.

Die Klubs "Europa der Einheit und der Demokratie" und "Europäische Konservative und Reformisten" sowie 60 Mitglieder überwiegend aus dem EVP-Klub haben Anträge zu getrennten namentlichen Abstimmungen zu diesen sensiblen Punkten eingereicht (allerdings nicht die Mitglieder der deutschen CDU und der österreichischen ÖVP). Durch diese Anträge wird es den Abgeordneten überhaupt erst ermöglicht, über einzelne sensible Punkte einer Entschließung gesondert abzustimmen; andernfalls wäre der eingebrachte Entschließungsantrag in einer "einfachen Abstimmung" angenommen. Indem sie diese Anträge einreichten, bewiesen 140 Abgeordnete des Europäischen Parlaments, dass es eine gemeinsame fraktionsübergreifende Plattform für den Schutz des ungeborenen Lebens im Europäischen Parlament gibt. Kein Mitglied kann mehr behaupten, allein einen aussichtslosen Kampf zum Schutz des ungeborenen Lebens zu führen. Dieses Engagement muss jedoch durch die Zivilgesellschaft unterstützend begleitet werden.

WAS IST ZU TUN?

Kontaktieren Sie die Mitglieder des Europäischen Parlaments und verlangen Sie, in namentlicher Abstimmung gegen die politisch sensiblen Aspekte des Schutzes des ungeborenen Lebens sowie der nationalen Zuständigkeit für das öffentliche Gesundheitswesen zu stimmen.


DAS KÖNNEN SIE SCHREIBEN:

Sehr geehrte Damen und Herren Mitglieder des Europäischen Parlaments,

am Donnerstag, dem 1. Dezember 2011, stimmen Sie über den Entschließungsantrag B7-0615/2011 zur Reaktion der EU auf HIV/Aids in der EU und in den Nachbarländern (Halbzeitüberprüfung der Mitteilung der Kommission KOM(2009)569) ab.

In diesem Entschließungsantrag wird der politische Zusammenhang zwischen Abtreibung sowie sexueller und reproduktiver Gesundheit und den damit verbundenen Rechten (welche ebenfalls Abtreibung beinhalten) einerseits, und der Vorbeugung und Bekämpfung der Krankheit HIV-Aids andererseits hergestellt.

Erwägungsgrund AA spricht sich für eine entscheidende Integration der HIV/Aids-Vorbeugung in die Programme im Bereich sexuelle und reproduktive Gesundheit und damit verbundene Rechte, damit die Prävention von HIV/Aids fester Bestandteil der sexuellen und reproduktiven Gesundheitsversorgung wird. Damit wird in Europa die Abtreibung als Krankheitsvorbeugung anerkannt.

Paragraph 10 fordert die Kommission unter dem Vorwand der Aids-Bekämpfung zu einem vertieften "Menschenrechtspopulismus" und Minderheitenschutz auf. Sonderrechte für Minderheiten zerstören jedoch den sozialen Zusammenhalt der Gesellschaft.

Paragraph 14 fordert die Mitgliedstaaten auf, in die nationalen Aids-Programme Abtreibung und andere Dienste der sexuellen und reproduktiven Gesundheit verpflichtend aufzunehmen. Die Gesundheitspolitik und Abtreibung ist jedoch eine nationale Kompetenz. Das hat die EU-Kommission immer wieder betont.

Paragraph 22 fordert die Kommission und den Rat auf, den Zugang zu hochwertigen, umfassenden Diensten im Bereich der sexuellen und reproduktiven Gesundheit, die Verhütung ungewollter Schwangerschaften, gleichberechtigten und erschwinglichen Zugang zu Verhütungsmitteln, einschließlich der „Pille danach“, eine sichere und legale Schwangerschaftsunterbrechung und Betreuung nach der Schwangerschaftsunterbrechung sicherzustellen.

Diese Forderungen richten sich eindeutig gegen den Schutz des ungeborenen Lebens. Sie stellen einen politisch sehr umstrittenen Kernbereich einer auf Langfristigkeit ausgelegter Gesellschafts- und Gesundheitspolitik dar. Alles, was übertrieben ist, ist unnötig. Darum bitten wir unsere europäischen Volksvertreter, diese Passagen aus dem Entschließungsentwurf zu löschen. Wenn diese Paragraphen bestehen bleiben, stimmen Sie bitte gegen die gesamte Entschließung. Keine Entschließung des EP ist besser, als eine weitere, der Demokratie und Europa schadenden Entschließung zu produzieren.

Ich danke Ihnen für Ihre Bereitschaft und verbleibe mit freundlichen Grüssen

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