Dienstag, 18. Oktober 2011

Europäischer Gerichtshof bestätigt jedem menschlichen Embryo Menschenwürde und untersagt Patentierung von Stammzellen

Menschliche embryonale Stammzellen können nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) nicht für die Forschung patentiert werden. Embryonen müssten für die Gewinnung der Stammzellen zerstört werden, was gegen den Schutz der Menschenwürde verstoße.

Damit bestätigen die Luxemburger Richter in erfreulicher Weise auch das in jüngster Zeit von Politikern und Forschern vermehrt angegriffene, vorbildliche deutsche Embryonenschutzgesetz (Rechtssache: C-34/10).

Die Richter legten den Begriff „menschlicher Embryo“ bewusst weit aus. So sei „jede menschliche Eizelle vom Stadium ihrer Befruchtung an als menschlicher Embryo anzusehen, da die Befruchtung geeignet ist, den Prozess der Entwicklung eines Menschen in Gang zu setzen“.

Die Deutsche Bischofskonferenz begrüßte das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Ablehnung der Patentierung von embryonaler Stammzellenforschung. „Dieses Urteil freut mich außerordentlich. Es ist ein Erfolg für die Menschenwürde und ein deutliches Signal gegen den Machbarkeitswahn des Menschen. Es zeigt, dass die Würde des Menschen vom Beginn der Befruchtung an gilt“, sagte Weihbischof Dr. Dr. Anton Losinger, der Mitglied der Unterkommission „Bioethik“ der Deutschen Bischofskonferenz sowie Mitglied im Deutschen Ethikrat ist. Der EuGH mache außerdem deutlich, „dass der umfassende Schutz der Menschenwürde nicht durch die Art der Formulierung von Patentanträgen unterlaufen werden darf, indem die Beschreibung keinen Hinweis auf die erforderliche vorausgehende Zerstörung menschlicher Embryonen enthält. Die Tatsache, dass Embryonen für die im Patentantrag enthaltenen Schritte zerstört werden müssen, reicht aus, um die Patentierbarkeit abzulehnen.“ „Auch wenn die Entscheidung des EuGH als positiv anzusehen ist, muss eine abschließende Bewertung der ausführlichen Begründung des Urteils noch erfolgen“, so Weihbischof Losinger.