Dienstag, 27. September 2011

UN-Bericht fordert vollständige Freigabe der Abtreibung weltweit


Ein Bericht des UN-Menschenrechtsrates (A/66/254: Right of everyone to the enjoyment of the highest attainable standard of physical and mental health) fordert ungehinderten Zugang zu Abtreibungen und eine komplette Abschaffung jeglicher legaler Restriktionen. Dies sei notwendig um das Recht auf Gesundheit und Selbstbestimmung der Frau zu gewährleisten. UN-Generalsekretär Ban Ki-Moon übergab das Papier der Generalversammlung ohne ein Wort des Protestes oder der Ablehnung zu äußern.

In erstaunlicher Offenheit fordert der Berichterstatter, Anand Grover (Indien), sämtliche Hindernisse zu Abtreibungen zu beenden, denn solche wären eine Verletzung des sog. „Rechts der Frau auf Gesundheit“. Abgesehen davon, dass ein solches Recht nicht existiert – maximal kann es ein Recht auf medizinische Leistungen geben – wird das „Recht auf Leben“ des ungeborenen Kindes völlig ignoriert. Kann das Recht auf Leben eines Menschen durch das angebliche „Recht auf Gesundheit“ eines anderen aufgehoben werden?

Selbst wenn man sich auf die Existenz eines „Rechts auf Gesundheit“ einlässt“, ist nicht einsichtig, wieso eine Frau freien Zugang zu einer Abtreibung besitzen soll, um ihre Gesundheit nicht in Gefahr zu bringen. Eigentlich sollte der Berichterstatter Anand Grover fordern, sämtliche Hindernisse zu einer medizinisch hochwertigen Geburt zu beseitigen, damit die Mütter risikolos, hygienisch und sorglos ihr Kind bekommen können.

Der Bericht nennt zunächst das „Recht auf Gesundheit“ als Argument für den ungehinderten Zugang zu Abtreibungen. Weil dies offensichtlich aufgrund der obigen Gründe zu schwach ist, führt der Bericht später das „Selbstbestimmungsrecht der Frau“ an. Nur ein völlig freier Zugang zu Abtreibungen gewährleiste die Selbstbestimmung. Das ist natürlich Unfug, denn in wie vielen Ländern werden Frauen dem gezwungen, schwanger zu werden? Fast überall auf der Welt kann die Frau schlichtweg auf Geschlechtsverkehr verzichten und somit eine Schwangerschaft verhindern. Diese evidente Tatsache wird aber generell ignoriert, obwohl sich die Selbstbestimmung einer Person gerade hier ausdrückt.

Über das „Selbstbestimmungsrecht“ des ungeborenen Kindes schweigt natürlich der Bericht.

Über den Umweg sogenannter Gesundheitsrechte die Liberalisierung der Abtreibung zu fordern, ist keine völlig neue Masche der Vereinten Nationen und mancher ihrer Organe. Seit der Weltbevölkerungskonferenz in Kairo im Jahr 1994 versucht die Abtreibungs-Lobby die Abtreibung als Teil der sog. „Sexual- und Reproduktionsrechte“ zu definieren. Die Begründung ist: Ist die Abtreibung verboten oder wird der Zugang zu ihr erschwert, wird die Gesundheit der Frau in Gefahr gebracht, denn sie muss gegebenenfalls illegale, heimliche, unsichere, Abtreibungen vornehmen lassen.

Diesen Weg, um die Abtreibung zu liberalisieren, wird vor allem in Afrika versucht – glücklicherweise kaum mit Erfolg. Im Maputo Protokoll von 2003 wird ausdrücklich die Legalisierung der Abtreibung in den afrikanischen Staaten gefordert.

Der neue Bericht des UN-Menschenrechtsrates ist nun ein neuer Versuch, dieser Strategie neue Dynamik zu geben. Es ist notwendig, dass sich die Lebensrechtler weltweit für ihr Scheitern einsetzen.