Mittwoch, 14. September 2011

Gefängnisbericht einer Mutter, die aufgrund der Weigerung, ihr Kind in den Schulsexualunterricht zu schicken, zu 10 Tagen Haft verurteilt wurde

Sie hat nun berichtet, wie es ihr von ihrer Verhaftung an ergangen ist. Sie wurde von einem Polizisten in Zivil, der mit einem Zivilauto gekommen war, am 20.07. morgens um ca. 8 Uhr abgeholt und zuerst in die Haftanstalt nach Bielefeld gebracht, dann nach Gelsenkirchen. Der Grund der Verhaftung war, daß eines ihrer Kinder nicht am Theaterprojekt "Mein Körper gehört mir" teilgenommen hatte. Frau N.N. wurde für 10 Tage in Erzwingungshaft genommen, weil sie es nicht mit ihrem Gewissen vereinbaren konnte, Buße für eine Handlung zu tun, die ihr Gewissen ihr geboten hat. Mit der Zahlung des Bußgeldes hätte sie zugegeben, schuldhaft gehandelt zu haben, und hätte den Beginn eines Umdenkungsprozesses ("Buße" = Umdenken) sowie die Zusicherung vorgegeben, die Kinder in Zukunft an derlei Projekten und Unterrichtungen teilnehmen zu lassen. Das wäre jedoch Lüge und Heuchelei ihrerseits. Denn sie könne nicht anders handeln, als sie es getan hat; ihr Gewissen sei an Gottes Wort gebunden.

Frau N.N. war sehr dankbar dafür, daß sie mit einer anderen Mutter aus ihrer Gemeinde, die aus ähnlichen Gründen gleichzeitig eine Erzwingungshaft antreten mußte, für 6 Tage die Zelle teilen durfte. So konnten sie in dieser Zeit sehr viel miteinander Gemeinschaft haben, miteinander die Bi-bel lesen, sich über dem Gelesenen intensiv austauschen, beten und singen. Ihre Bibeln durften sie mit in die Zelle nehmen, auf ihre Bitte hin auch das Liederbuch; die anderen mitgebrachten Bücher und Zeitschriften wurden ihnen nicht gelassen.

Sie hatten manche Gespräche mit anderen Gefangenen - während des Freigangs (Aufenthalt im Gefängnishof). Dabei erfuhr Frau N.N., daß es für die Gefangenen kein Problem ist, trotz des Verbotes Drogen ins Gefängnis zu schmuggeln und zu kaufen, solange man Geld hatte. Sie hatten ihre besonderen Wege zum Drogenhandel und frönten ihren unguten Gewohnheiten auch weiterhin, wenn sie nicht irgendwo überrascht und dann dafür bestraft wurden. - Somit bringt der Gefängnis-aufenthalt für die meisten Drogenabhängigen keine Befreiung von ihrer Gebundenheit; sie werden lediglich für einige Zeit weggesperrt. Dabei fühlen sie sich im Gefängnis nicht gerade unwohl; sie werden ja gut versorgt. - Frau N.N. lernte junge Frauen kennen, die es bedauerten, daß sie so an Drogen gebunden sind, - eine von ihnen hat zwei kleine Kinder und würde gerne ihre Sucht los-werden, aber sie glaubte nicht, daß sie es schafft. - Allein schafft man es kaum, nur mit Jesus; das hat Frau N.N. ihr klarzumachen versucht und hat ihr manche Schriften darüber angeboten, die sie auch gern angenommen hat. - Frau N.N. bemerkte zu dem Suchtproblem:

"Ich frage mich, was ein Gefängnisaufenthalt für diese so schwer gebundenen Menschen bringt, wenn sie dort nur weggesperrt werden und wenn offensichtlich für sie keine wirksamen Maß-nahmen zur Befreiung von ihrer Gebundenheit an Drogen, Alkohol und Nikotin geboten werden. Warum wird ihnen z.B. das Rauchen dort nicht abgewöhnt? Unverständlich ist mir, daß dies in Restaurants verboten ist, wodurch dann die Nichtraucher geschützt sind; aber im Gefängnis müssen sie passiv mitrauchen. Dort werden diese Süchte teilweise sogar noch verstärkt. Wo bleibt da der Aspekt der Resozialisierung? Zwar versucht die Gefängnisleitung, den Drogenschmuggel zu unter-binden; die Gefangenen werden dadurch gewaltsam auf Entzug gesetzt. Da sie aber keine geistliche Hilfe empfangen - nicht den Herrn Jesus als ihren Heiland kennenlernen -, versuchen sie alles, um sich unter der Hand Drogen zu besorgen. Denn ihre Seele ist daran gebunden, so daß sie an nichts anderes mehr denken können, als ihre Sucht zu befriedigen."

Frau N.N. erzählte noch von einer jungen Frau, die kürzlich geheiratet hatte und jetzt im Gefängnis eine andere junge Frau kennen lernte, mit der sie in ein lesbisches Leben verfiel. Frau N.N. sagte dazu:

"Diese Sünde greift dort in den Gefängnissen (in Bielefeld und Gelsenkirchen) stark um sich. Viele Gefangene sind darin gebunden. Wer vorher solches nicht kannte, lernt es dort durch die andern kennen. Und unsere Kinder werden jetzt in den Schulen auch immer mehr darin unterwiesen, wie man diese Dinge ausübt. Das ist so schrecklich! Gott sagt, daß es ein Greuel ist vor Ihm!"

Weiter erzählte sie: "Es herrscht keine gute Atmosphäre unter den Gefangenen; eine Weile gehen sie zwar freundlich miteinander um, dann wiederum schreien sie sich an und streiten miteinander. So ist eben der unerlöste Mensch, der noch nicht von seinem Sündenwesen durch den Sohn Gottes befreit wurde."

Frau N.N. meinte weiter, sie sähe ihren Aufenthalt im Gefängnis als eine Erziehung von Gottes Seite her an, denn wen Er liebt, den züchtigt (bzw. erzieht) Er. Sie fügte hinzu: "Der Herr hat Seine Absichten damit, daß Er das zuläßt; Er arbeitet auch an uns, damit wir uns nicht überheben in diesem Wohlstandsland, wo viele Christen meinen, hier sei ihnen alles erlaubt; das ist es aber nicht. - Und wir vergessen leicht das Danken für all das Gute, das wir hier in dem Land haben, in welchem man solch eine Vielfalt vorfindet in den Geschäften, und vergessen leicht, was andere alles entbehren müssen. Wir kommen leicht dahin, daß wir trotz all dem Reichtum unzufrieden sind, wie es in dem Sprichwort heißt: Je mehr er hat, je mehr er will; nie schweigen seine Klagen still!"

Frau N.N. sagte weiter: "Ich kann nichts Negatives über meine Behandlung im Gefängnis sagen. Es war ein Kapitel in meinem Glaubensleben, das mir auch nützlich war. Trost brachte mir insbesondere auch das Denken an unsere Glaubensgeschwister, die um ihres christlichen Glaubens willen damals unter dem Kommunismus - in Gefängnissen und Arbeitslagern, unter schrecklichen Bedingungen und Verhältnissen - über Jahre leiden mußten.

Ich habe sehr viel Post bekommen, wofür ich mich auf diesem Weg herzlich bedanke!"

Soweit der Bericht von Frau N.N. Wir wünschen ihr und auch den anderen entsprechend betroffenen Eltern, daß der Staat zukünftig die in Art. 4 Absatz 1 GG garantierte Gewissensfreiheit auch ihnen gewährt und sie nicht mehr verfolgt.