Dienstag, 23. August 2011

Erbprinz von und zu Liechtenstein wird Fristenlösung ablehnen


Prinzregent von Liechtenstein bezieht klare Position für das Leben

Vaduz (kathnews). Erbprinz Alois von und zu Liechtenstein hat am gestrigen Liechtensteiner Staatsfeiertag, dem Hochfest Mariä Himmelfahrt, angekündigt, dass er ein Gesetz zur Fristenlösung ablehnen würde. Dieses Recht wird dem Staatsoberhaupt des Fürstentums durch die im Jahr 2003 verabschiedete Verfassung eingeräumt. Seit dem 16. August 2004 hat Erbprinz Alois die Regierungsgeschäfte von seinem Vater, dem Fürsten von und zu Liechtenstein, übernommen. Demnach kommt seither ihm dieses Vetorecht zu.

Auch wenn das Gesetz zur Fristenlösung im September durch eine Volksabstimmung grundsätzlich befürwortet würde, könnte das Inkrafttreten des Gesetzes durch ein Veto aus dem Fürstenhaus also noch verhindert werden. Aktuell ist die Abtreibung im Fürstentum Liechtenstein verboten und wird mit einer Haftstrafe von bis zu einem Jahr bestraft. Mit seiner klaren Aussage stellt sich Erbprinz Alois von zu Liechtenstein erneut klar auf die Seite der Lebensschützer.

Das angekündigte Veto des Prinzregenten und seine klare Stellungnahme haben im Fürstentum größtenteils positive Reaktionen hervorgerufen: "Der Erbprinz hat seine Meinung gesagt, die auch nicht überraschend ist. Vielmehr ist es konsequent, da er bereits in der Vergangenheit bei verschiedenen Anlässen diese Meinung vertreten hat", erklärt Regierungschef Klaus Tschütscher, gegenüber der Internetseite „Volksblatt Online“. Einzig die „Demokratiebewegung“ sprach von einem „massiven Beeinflussungsversuch“ und einer „Machtdemonstration“ seitens des fürstlichen Hauses.