Montag, 23. Mai 2011

Skandal: Kreisverwaltungsreferat München verbietet „Gehsteigberatung“ vor einer Abtreibungsklinik

Damit darf das „Lebenszentrum e.V“ - bekannt für seine Gehsteigberatung für schwangere Frauen - nicht mehr zugunsten des Lebens Ungeborener vor einer Münchner Abtreibungsklinik Frauen beraten. Die lebensrettende Beratung wird als „belästigend“ empfunden. Der Verein wird gegen den Bescheid gerichtlich vorgehen.

Der verein kommentiert auf seiner Internetseite das Urteil und wertet ihn als schizophren angesichts der Tatsache, daß in Deutschland eine Abtreibung rechtlich als rechtswidrige Handlung gilt. Dennoch geht die öffentliche Hand nicht nach diesem Prinzip vor, sondern versucht die Stimme der Ungeborenen zunehmend aus der Öffentlichkeit zu verbannen. Statt dessen kann sich die Kultur des Todes, die Abtreibung, die Euthanasie, die PID immer mehr ausbreiten.

Das Lebenszentrum kommentiert: „Die Schizophrenie der Gesetzgebung “rechtswidrig aber straffrei” sowie deren Auslegung, die heute soweit reicht, dass ‘straffrei’ sogar als Recht eingeklagt wird, welches höher steht als das Lebensrecht des ungeborenen Kindes, sollte schon zu denken geben. Ist dies eines Rechtsstaates würdig? Wird dabei nicht gerade die Frau geopfert, indem man ihr die letzte Entscheidung überlässt oder zumutet und alle anderen ihre ‘Hände in Unschuld waschen‘? Wie steht es dabei wirklich um die Würde der Frau? Wird die Frau durch den Vorstoß des fortgeschrittenen Feminismus nicht instrumentalisiert oder gar missbraucht? Warum muss die Wahrheit mit aller Kraft im Verborgenen bleiben, koste es, was es wolle?“

Dieses Urteil zeigt, daß sich die christliche Basis darauf vorbereiten muß, in einem immer aggressiveren Umfeld ihre Botschaft in der Öffentlichkeit vermitteln zu müssen. Insbesondere wenn man einen wunden Punkt im Gewissen der Menschen trifft. Das Münchner Urteil zeigt, wie sehr die Tausenden von getöteten ungeborenen Kinder das Gewissen vieler quälen.